(1) Das Umlegungsgebiet ist so zu begrenzen, dass die Umlegung sich zweckmäßig durchführen lässt. Es kann aus räumlich getrennten Flächen bestehen.
(2) Einzelne Grundstücke, die die Durchführung der Umlegung erschweren, können von der Umlegung ganz oder teilweise ausgenommen werden.
(3) Unwesentliche Änderungen des Umlegungsgebiets können bis zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Absatz 1) von der Umlegungsstelle nach vorheriger Anhörung der Eigentümer der betroffenen Grundstücke auch ohne ortsübliche Bekanntmachung vorgenommen werden. Die Änderung wird mit ihrer Bekanntgabe an die Eigentümer der betroffenen Grundstücke wirksam.
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http://www.vermessung-devries.de/download/Umlegung_5.pps
B-Plan Aufstellungsbeschluss (§2 BauGB). Prüfung der Voraussetzungen. Umlegungsanordnung (46 BauGB). Vorbereitung zur Einleitung des Verfahrens. Umlegungsbeschluss (Verwaltungsakt). ( §§ 47,52, 50 BauGB ). Rechtswirkungen. ( §§ 54, 51,24(1)Abs.2 BauGB).
https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
BauGB § 47 Umlegungsbeschluss. (1) Die Umlegung wird nach Anhörung der Eigentümer durch einen Beschluss der. Umlegungsstelle eingeleitet. Im Umlegungsbeschluss ist das Umlegungsgebiet (§ 52) zu bezeichnen. Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke sin
http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/download/Bauen_und_Wohnen/Mustererlass_BauGB...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt und zu weiteren Änderungen des Baugesetzbuchs. (BauGBÄndG 2017 – Mustererlass). Beschlossen durch die Fachkommission Städtebau am 28.
https://lvermgeo.rlp.de/fileadmin/lvermgeo/pdf/rechtsgrundlagen/RiBodO.pdf
Sie hat die Gemeinde darüber zu informieren und zu ersuchen, die. Umlegungsanordnung anzupassen oder aufzuheben. 4.2.3. Das Umlegungsgebiet (§ 52 BauGB) ist im Umlegungsbeschluss unter Aufführung der einzelnen Flur- stücke oder Flurstücksteile so zu beze
https://www.bundestag.de/blob/496940/fd90db88ec19bee622321eaa69dd5c9f/wd-7-001-...
17.01.2017 - dere im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)3, als auch im Baugesetzbuch. (BauGB).4. 1. Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 zur Änderung der Richtlinie. 2011/92/EU über die Umweltver
https://www.hospizstiftungrodgau.de/app/download/24863994/Bebauungsplan+Juegesh...
06.02.2017 - Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der. Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I. S. 1722) die Aufstellun
http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/baugesetzbuch/
BauGB (PDF extern, 450 KB). Hinweis: Das PDF -Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland). Das Baugesetzbuch wurde in größerem Umfang inhaltlich zuletzt durch das Ges
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2017/BauGB-Novelle%20tritt%20am%2...
13.05.2017 - Die BauGB-Novelle und damit das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenhalts in der Stadt“ wird am 12. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 25, S. 1057 ff.) bekannt gem
https://www.voelker-gruppe.com/immobilienrecht/aktuelles/baugb-2017/
18.05.2017 - Zur Novellierung des BauGB und der BauNVO durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenle-bens in der Stadt" vom 04.05.2017 ...
http://www.beck-shop.de/spannowsky-uechtritz-baugesetzbuch-baugb/productview.as...
Die 3. Auflage berücksichtigt sämtliche Änderungen des BauGB bis Herbst 2017. durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des Zusammenlebens in der Stadt,; durch das Gesetz zur Anpassung des Umwelt- und Rec
http://www.borken-hessen.de/cms/B%C3%BCrgerinfo/Bekanntmachungen/News/Verl%C3%A...
Satzung. über den Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 3 Baugesetzbuch für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 52 „Gombether Straße“, Kernstadt. Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen. 1. des Baugesetzbuche