(1) Die Umlegungsstelle fertigt eine Karte und ein Verzeichnis der Grundstücke des Umlegungsgebiets an (Bestandskarte und Bestandsverzeichnis). Die Bestandskarte weist mindestens die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebiets und die auf ihnen befindlichen Gebäude aus und bezeichnet die Eigentümer. In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück mindestens aufzuführen
(2) Die Bestandskarte und die in Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 bezeichneten Teile des Bestandsverzeichnisses sind auf die Dauer eines Monats in der Gemeinde öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vor der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
(3) Betrifft die Umlegung nur wenige Grundstücke, so genügt anstelle der ortsüblichen Bekanntmachung die Mitteilung an die Eigentümer und die Inhaber sonstiger Rechte, soweit sie aus dem Grundbuch ersichtlich sind oder ihr Recht bei der Umlegungsstelle angemeldet haben.
(4) In den in Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 bezeichneten Teil des Bestandsverzeichnisses ist die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
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https://lvermgeo.rlp.de/fileadmin/lvermgeo/pdf/rechtsgrundlagen/RiBodO.pdf
Außer den Mindestangaben nach § 53 BauGB können weitere für die Umlegung bedeutsame Anga- ben, wie z. B. planungswichtige Topographie, tatsächliche Nutzung, Anpflanzungen, Einfriedungen und entschädigungspflichtige Einrichtungen lagerichtig dargestellt w
https://www.amt-nortorfer-land.de/fileadmin/Pictures/Gemeinden/nortorf/bplan/53...
Gemarkung Nortorf. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 Landesbauordnung (LBO) wird nach. Beschlussfassung durch der Stadtvertretung vom .................................... folgende Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 53 "Erweit
https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
BauGB § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis. (1) Die Umlegungsstelle fertigt eine Karte und ein Verzeichnis der Grundstücke des. Umlegungsgebiets an (Bestandskarte und Bestandsverzeichnis). Die Bestandskarte weist mindestens die bisherige Lage und F
https://www.schwerin.de/.galleries/Dokumente/Planen-Bauen/Bodenordnung/20170327...
27.03.2017 - Das Baugesetzbuch (§ 45 - 84 BauGB) hält die folgenden gesetzlichen Verfahren ... gemäß. § 58 BauGB) kommt hauptsächlich in einem Gebiet zur An- wendung, in dem die einbezogenen Grundstü- cke etwa gleiche Bodenwerte haben. .... nach § 53 Bau
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(89 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 53 BauNVO). Hiermit wird bescheinigt, dass die Grenzen und die. Bezeichnungen der Flurstücke mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters (Stand: 09.03.2007) übereinstimmen. * *SKASAN. (KUTIIFILIAID. Putionnardynariihts. Wsportstra
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BEKANNTMACHUNG. der Stadt Sulzbach/Saar. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 53 ,,Am Mühlengraben“. Der Rat der Stadt Sulzbach hat in seiner
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_53/
20.10.2015 - 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis. (1) 1Die Umlegungsstelle fertigt eine Karte und ein Verzeichnis der Grundstücke des Umlegungsgebiets an (Bestandskarte und Bestandsverzeichnis). 2Die Bestandskarte weist mindestens die bisherige Lage
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530/IX. Wahlperiode - V530 - Bebauungsplan Nr. 53 "Alte Dinslakener Str.", 1. Änderung - Satzungsbeschluss. 1. Beschluss über die Behandlungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB m
http://www.kreis-oh.de/media/custom/345_467_1.PDF
Aufgrund des $10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung sowie nach $92 der. Landesbquordnung (LBO) in der zuletzt gültigen Fassung wird noch der Beschlussfassung durch die. Gemeindevertretung vom „… folgende Satzung über Bebauungspla
http://www.schoenebeck.de/index.php?option=com_content&view=article&id=5905%253...
Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 53 "Am Stadtfeld", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage 0480/2017). Die dem Bebauungsplan