(1) Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zu einer Masse vereinigt (Umlegungsmasse).
(2) Aus der Umlegungsmasse sind vorweg die Flächen auszuscheiden und der Gemeinde oder dem sonstigen Erschließungsträger zuzuteilen, die nach dem Bebauungsplan festgesetzt sind oder aus Gründen der geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der nach § 34 zulässigen Nutzung erforderlich sind als
(3) Mit der Zuteilung ist die Gemeinde oder der sonstige Erschließungsträger für von ihnen in die Umlegungsmasse eingeworfene Flächen nach Absatz 2 abgefunden.
(4) Die verbleibende Masse ist die Verteilungsmasse.
(5) Sonstige Flächen, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, können einschließlich der Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Absatz 3 ausgeschieden und dem Bedarfs- oder Erschließungsträger zugeteilt werden, wenn dieser geeignetes Ersatzland, das auch außerhalb des Umlegungsgebiets liegen kann, in die Verteilungsmasse einbringt. Die Umlegungsstelle soll von dieser Befugnis Gebrauch machen, wenn dies zur alsbaldigen Durchführung des Bebauungsplans zweckmäßig ist.
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http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayVwV96886?all=True
Erschließungsträger Beteiligter im Umlegungsverfahren.2Das Ersatzland muss der Sollzuteilung derjenigen Beteiligten entsprechen, denen es zugeteilt werden soll.3Eigentümer, die Flächen einbringen, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentlic
https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
BauGB § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse. (1) Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zu einer Masse vereinigt (Umlegungsmasse). (2) Aus der Umlegungsmasse sind vorweg die Flächen auszuscheiden und der Geme
http://www.herxheim.de/fileadmin/HER/www.herxheim.de/Daten/Bebauungsplaene/Herx...
Vorhabenbezogener Bebäuungsplan. „Käsgasse 17 “. Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß 5 9 BauGB i.V. mit 55 1-23 BauNVO sowie g 19 BauGB) l. 1.1. 1.2. 6.1. 6.2. 6.3. Art und Maß der baulichen Nutzung (5 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). WA Allgemeines Wohngebiet
http://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/2/3/2/5/5/FNPSchwerin....
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 53 Abs.1 BauGB hat in der Zeit vom 12.02.1997 bis zum 17.03.1997 stattgefunden. Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Schwerin hat am 24.09.1998 das Ergebnis beschlossen. ....., den 21.12. Siegelabruck/Unter
http://www.vaihingen.de/sixcms/media.php/38/1.5FloschErweiterungTeilII1%C4nd_03...
Textbezug. 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (5 9 BauGB, BauNVO). GE. 0,7. 4,0. OK 228.5. Art und Maß der baulichen Nut;unq (5 9 (1) 1 BauGB). Gewerbegebiet (5 8 BauNVO) 1.1. Grundflächenzahl (5 16. 19 BauNVO) 1.2. Baumassenzahl (55 16, 21 BauNVO). Obe
https://www.potsdam.de/sites/default/files/documents/bp_up_04_1_textl_festsetzu...
liegen. Untergeordnete Gebäuderücksprünge (max. 30 % der Trauflänge) werden hierdurch nicht berührt. I. ZAHL DER VOLLGESCHOSSE (MAXIMAL). (59 (1) BauGB 5 16 Baunvo). 0. OFFENE BAUWEISE. (59 (1) i. BauGB, SS 22, 23 BauNVO). ED. NUR EINZEL- UND DOPPELHÄUSE
https://www.neustadt-a-rbge.de/internet/Leben%20in%20Neustadt/Umwelt%20&%20Stad...
Präambel. Aufgrund des 5 1 Abs. 3 und des 5 10 Abs. 1 des Baugesetztarches (BauGB) in der. Fassung vorn 27.03.1997 (BGBL. l S. 2141, ber. 1993 S. 137) i. d. z. Zf. gelbnden. Fassung auf Grund der 55 56 und 88 Der Nds. Bauordnung vorn 13.07.1995 (Nds. GVB
https://www.kevelaer.de/de/presse/bauleitplanung-der-stadt-kevelaer-bekanntmach...
Bauleitplanung der Stadt Kevelaer Bekanntmachung der Genehmigung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kevelaer (Konzentrationszonen Windenergie) gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB). Datum: 31.05.2016. Der Rat der Stadt Kevelaer hat am
http://www.luedinghausen.de/download/file/545/Nottengartenweg-S%C3%BCd.pdf
Nottengartenweg 6 (Flur 27, Flurstück 110) vorhandenen. Anlagen für Verwaltungen sind allgemein zulässig. 'ä 1 '10“a““"0) Sonshge Planzemhen. n n n "'" - Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan- gem. g 9 (1) Nr. 1 BauGB, 55 16-23 BauNVO
https://www.mering.de/aktuelles/bekanntmachungen/801-bplan-nr-55-1-%C3%A4nderun...
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung Nr. 55, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil, Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 22.09.2017, liegt im Markt Mering in der Zeit vom 05. Oktober 2017 bis einschließlich 20. Oktober 2017 ge