(1) Für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile (Sollanspruch) ist entweder von dem Verhältnis der Flächen oder dem Verhältnis der Werte auszugehen, in dem die früheren Grundstücke vor der Umlegung zueinander gestanden haben. Der Maßstab ist von der Umlegungsstelle nach pflichtmäßigem Ermessen unter gerechter Abwägung der Interessen der Beteiligten je nach Zweckmäßigkeit einheitlich zu bestimmen.
(2) Sind alle Beteiligten einverstanden, so kann die Verteilungsmasse auch nach einem anderen Maßstab aufgeteilt werden.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.akbw.de/fileadmin/download/Freie_Dokumente/Service/Baupraxis/AAB-An...
Nach den Regelungen des § 53 Abs. 1 der Landesbauordnung LBO zu Bauantrag und Bauvorlagen sind Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gemäß § 56 Landesbauordnung LBO Baden-Württemberg oder aber § 31 Baugesetzbuch BauGB bei der Gemeinde einzureic
http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Downloads__alle/Leitfaeden/___56_...
3. 1.1.3 Ausschluss der Anwendung. 3. 1.2 Rechtliche Voraussetzung für die Genehmigungsfreistellung. (§ 56 Abs. 2 HBO). 3. 1.2.1 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabensbezogenen Bebauungsplans. 4. 1.2.2 Das Vorhaben beda
http://www.hochtaunuskreis.de/Bauen_+Umwelt+_+Verkehr/Bauen/Untere+Bauaufsichts...
Baugenehmigungsfreigestellten Vorhaben im beplanten Bereich § 56 HBO ... Baugenehmigungsfreie Vorhaben in beplanten Bereichen nach § 56 HBO ... BauGB liegt und keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB bedarf und die Erschließung i.S.d. BauGB gesich
https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/1708_961_1.PDF?1239763824
Ziel der 56. FNP- Änderung ist es, in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans KE 321 das. Planungsrecht für die Errichtung eines Fachmarktzentrums zu schaffen, das in Ergänzung des bereits bestehenden SB-Warenhauses (Kaufland) die Nutzung des G
https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
Die Umlegungsstelle soll von dieser Befugnis. Gebrauch machen, wenn dies zur alsbaldigen Durchführung des Bebauungsplans zweckmäßig ist. BauGB § 56 Verteilungsmaßstab. (1) Für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zu
https://www.elze.de/media/custom/1733_459_1.PDF?1293528639
i:\sitzungsunterlagen\beschlussvorlagen aktuell\2010\56 aufstellung einer innenbereichssatzung für den bereich der christoporusschule gemäß § 34 abs. 4 satz 1 nr. 2 baugb.doc. - 2 -. Die Verwaltung schlägt vor, eine solche so genannte Innenbereichssatzun
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1233.htm
(1) Für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile (Sollanspruch) ist entweder von dem Verhältnis der Flächen oder dem Verhältnis der Werte auszugehen, in dem die früheren.
http://www.beck-shop.de/baugesetzbuch-baugb/productview.aspx?product=23638682
09.02.2018 - Baugesetzbuch: BauGB, 2018, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-72331-5, portofrei.
https://rat.weener.de/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=2490&voselect=661
01.03.2018 - Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 W „Nördlich Kirchhofstraße“ gemäß § 13 a BauGB gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren zu beteiligen. Es
http://www.wernigerode.de/de/planen-und-bauen_wr/neuaufstellung-und-oeffentlich...
Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Neuaufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Wohngebiet Sonneck" Wernigerode im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB hier: Beteiligung der Behörden und sons
http://www.karlsfeld.de/export/download.php?id=980
Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB). Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 wurde vom Gemeinderat Karlsfeld am 26.05.2011 gefasst und am 09.06.2011 ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligung der Behörden und sonstigen