(1) Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Flächen aus, hat sie von den eingeworfenen Grundstücken unter Anrechnung des Flächenabzugs nach § 55 Absatz 2 einen Flächenbeitrag in einem solchen Umfang abzuziehen, dass die Vorteile ausgeglichen werden, die durch die Umlegung erwachsen; dabei bleiben in den Fällen des § 57 Satz 4 Halbsatz 2 die Vorteile insoweit unberücksichtigt. Der Flächenbeitrag darf in Gebieten, die erstmalig erschlossen werden, nur bis zu 30 vom Hundert, in anderen Gebieten nur bis zu 10 vom Hundert der eingeworfenen Fläche betragen. Die Umlegungsstelle kann statt eines Flächenbeitrags ganz oder teilweise einen entsprechenden Geldbeitrag erheben. Soweit der Umlegungsvorteil den Flächenbeitrag nach Satz 1 übersteigt, ist der Vorteil in Geld auszugleichen.
(2) Kann das neue Grundstück nicht in gleicher oder gleichwertiger Lage zugeteilt werden, so sind dadurch begründete Wertunterschiede in Fläche oder Geld auszugleichen.
(3) Für die Bemessung von Geldbeiträgen und Ausgleichsleistungen sind die Wertverhältnisse im Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses maßgebend.
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https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
BauGB § 58 Verteilung nach Flächen. (1) Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Flächen aus, hat sie von den eingeworfenen Grundstücken unter Anrechnung des Flächenabzugs nach § 55 Abs. 2 einen. Flächenbeitrag in einem solchen Umfang abzuziehen,
https://taucha.de/fileadmin/dokumente/Bebauungsplaene/BP_Nr22_Planzeichnung.pdf
Planungsrechtliche Festsetzungen (S 9 Abs. 1 BauGB). Planzeichenerklärung. Art der baulichen Nutzung (5 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 58 BauNVO). (GE) Gewerbegebiet. (S 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 58 BauNVO). 196. Flurstücksnummer. N. Flurstücksgrenzen. GE2. Pa = Maß
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PLANZEICHEN nach der PlanzV90. GESETZESGRUNDLAGEN. VERFAHRENSVERMERKE. KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGSSATZUNG. * ACKERSCHLÄGER WEG ", ORTSGEMEINDE WONSHEIM. 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (59 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, 58 22 und 23 BauNVo). Als gesetzliche Gr
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Ernst/Zinkahn/Bielenberg. BauGB. Loseblatt, Stand: Feb. 2016. Ferner/Kröninger/Aschke. BauGB mit BauNVO. 3. Aufl., 2013. Finkelnburg/Ortloff/Kment. Öffentliches Baurecht. Band I: Bauplanungsrecht. 6. Aufl., 2011. Finkelnburg/Ortloff/Otto. Öffentliches Ba
https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/Immobilien/Staedtebau/Stae...
01.01.2005 - Zu ihrer Förderung stellt das Land gemäß § 164 a BauGB nach Maß- gabe dieser Richtlinien ... BauGB enthalten. Zugleich bietet das Land eine fachliche Beratung unter. Auswertung der Erfahrungen der bisherigen Zuwendungspraxis an, um ab- gewog
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-58
(2) Nach Abs. 1 ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn. 1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinn des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12, 30 Abs. 2 BauGB liegt,. 2. es den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Regelungen örtlicher Bau
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_58/
20.10.2015 - 58 Verteilung nach Flächen. (1) 1Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Flächen aus, hat sie von den eingeworfenen Grundstücken unter Anrechnung des Flächenabzugs nach § 55 Abs. 2 einen Flächenbeitrag in einem solchen Umfang abzuzie
http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/uml09.html
Grundeigentümer und Gemeinde sind bei der Vereinbarung des einen Flächenbeitrag ersetzenden Geldbetrags nicht strikt an die für das gesetzliche Umlegungsverfahren geltenden Höchstgrenzen des § 58 Abs. 1 Satz 2 BauGB gebunden. Allerdings bedarf es dann ei
https://www.nordhorn.de/staticsite/staticsite.php?menuid=2382&topmenu=6
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen Der Verwaltungsausschuss der Stadt Nordhorn hat am 14.06.2017 die Aufstellung und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 58 "Diekmanns Maate", 3. Änderung, und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugeset
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/brandis/beteiligung/archiv/1001384
20.01.2017 - Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Mittelweg" Stadt Brandis ... Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60-0, Fax (0 34 23) 7 5