§ 60 BauGB, Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen
Paragraph 60 Baugesetzbuch

Für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und für sonstige Einrichtungen ist nur eine Geldabfindung zu gewähren und im Falle der Zuteilung ein Ausgleich in Geld festzusetzen, soweit das Grundstück wegen dieser Einrichtungen einen über den Bodenwert hinausgehenden Verkehrswert hat. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Auszug BauGB - Stadt Bergisch Gladbach

https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
(9) Die Befugnis der Gemeinde, ein Baugebot, ein Modernisierungs- oder. Instandsetzungsgebot, ein Pflanzgebot oder ein Rückbau- oder Entsiegelungsgebot nach den §§ 176 bis 179 anzuordnen, bleibt unberührt. BauGB § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche

Öffentliches Baurecht_Übersicht_01 - Universität Würzburg

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160200/WS_10_11/Blockkonversatoriu...
Prüfungsmaßstab Art. 59 oder 60 BayBO → Abgrenzungskriterium: Liegt Sonderbau gem. Art 2 IV BayBO vor. a) Vereinfachtes Verfahren, Art. 59 BayBO → Prüfung der in Art. 59 BayBO genannten. Vorschriften, d.h. insbesondere Bauplanungsrecht (§§ 29-38 BauGB) b

B-Plan Nr. 60, Festsetzungen - Landeshauptstadt Potsdam

https://www.potsdam.de/sites/default/files/documents/bp_p_60_textl._festsetzung...
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“. Die Zwischenüberschriften (kursiv) sind nicht Gegenstand der Festsetzungen. (1.) Art der baulichen Nutzung und sonstigen Nutzung. (1.1) Ausschluss von Nutzung im allgemeinen Wohngebiet. (§

Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch \(BauGB\) in der Fassung der Be ...

https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Ruesselsheim/Stadt_Menu/Ratha...
zum Schutz vor dem von der Bundesautobahn A 60 verursachten Straßenlärm ausge- wiesen. Der Lärmschutzwall ist im Bebauungsplan zeichnerisch als Anlage zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§. 9, Abs. 1

Investmaßnahmen WP SEL 012 001 001 Liste BGM - Alte Hansestadt ...

http://www.lemgo.de/fileadmin/image/redakteure/5610/Invest-Ma%C3%9Fnahmen_2018/...
BauGB 95. Straßenendausbau. Senefelder Straße. 65. Beiträge. BauGB 58. In Verbindung mit. Kanal. Straßenendausbau. Gutenbergstraße. 70. Beiträge. BauGB 63. In Verbindung mit. Kanal. Straßenendausbau. Schubertstraße. 150. Beiträge. BauGB 65. Straßenendaus


Webseiten zum Paragraphen

§ 60 BauGB Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1237.htm
Für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und für sonstige Einrichtungen ist nur eine Geldabfindung zu gewähren und im Falle der Zuteilung ein Ausgleich in Geld festzusetzen, soweit das Grundstück wegen dieser Einrichtungen einen über.

BauGB § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_60/
20.10.2015 - ... 59 Zuteilung und Abfindung · § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen · § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten · § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhä

Baugesetzbuch: BauGB | 50. Auflage, 2018 | Buch | beck-shop.de

http://www.beck-shop.de/baugesetzbuch-baugb/productview.aspx?product=23638682
09.02.2018 - Baugesetzbuch: BauGB, 2018, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-72331-5, portofrei.

BauGB - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96886/true
3Bei der Ermittlung des Einwurfswertes bleiben nach § 60 BauGB bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen unberücksichtigt; dafür ist gegebenenfalls eine Geldabfindung zu gewähren. 4Eingeworfene örtliche Flachen im Sinne von § 55 Abs. 2 B

Baugesetzbuch: BauGB | 27. Auflage, 2018 | Buch | beck-shop.de

http://www.beck-shop.de/baugesetzbuch-baugb/productview.aspx?product=17818268
Baugesetzbuch: BauGB, und Fachplanungsgesetze Textausgabe, 2018, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-70726-1, portofrei.


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Vierter Teil: Bodenordnung › Erster Abschnitt: Umlegung › § 60

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 60 BauGB
    § 60 Abs. 1 BauGB oder § 60 Abs. I BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net