Für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und für sonstige Einrichtungen ist nur eine Geldabfindung zu gewähren und im Falle der Zuteilung ein Ausgleich in Geld festzusetzen, soweit das Grundstück wegen dieser Einrichtungen einen über den Bodenwert hinausgehenden Verkehrswert hat. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden.
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https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
(9) Die Befugnis der Gemeinde, ein Baugebot, ein Modernisierungs- oder. Instandsetzungsgebot, ein Pflanzgebot oder ein Rückbau- oder Entsiegelungsgebot nach den §§ 176 bis 179 anzuordnen, bleibt unberührt. BauGB § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160200/WS_10_11/Blockkonversatoriu...
Prüfungsmaßstab Art. 59 oder 60 BayBO → Abgrenzungskriterium: Liegt Sonderbau gem. Art 2 IV BayBO vor. a) Vereinfachtes Verfahren, Art. 59 BayBO → Prüfung der in Art. 59 BayBO genannten. Vorschriften, d.h. insbesondere Bauplanungsrecht (§§ 29-38 BauGB) b
https://www.potsdam.de/sites/default/files/documents/bp_p_60_textl._festsetzung...
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“. Die Zwischenüberschriften (kursiv) sind nicht Gegenstand der Festsetzungen. (1.) Art der baulichen Nutzung und sonstigen Nutzung. (1.1) Ausschluss von Nutzung im allgemeinen Wohngebiet. (§
https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Ruesselsheim/Stadt_Menu/Ratha...
zum Schutz vor dem von der Bundesautobahn A 60 verursachten Straßenlärm ausge- wiesen. Der Lärmschutzwall ist im Bebauungsplan zeichnerisch als Anlage zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§. 9, Abs. 1
http://www.lemgo.de/fileadmin/image/redakteure/5610/Invest-Ma%C3%9Fnahmen_2018/...
BauGB 95. Straßenendausbau. Senefelder Straße. 65. Beiträge. BauGB 58. In Verbindung mit. Kanal. Straßenendausbau. Gutenbergstraße. 70. Beiträge. BauGB 63. In Verbindung mit. Kanal. Straßenendausbau. Schubertstraße. 150. Beiträge. BauGB 65. Straßenendaus
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1237.htm
Für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und für sonstige Einrichtungen ist nur eine Geldabfindung zu gewähren und im Falle der Zuteilung ein Ausgleich in Geld festzusetzen, soweit das Grundstück wegen dieser Einrichtungen einen über.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_60/
20.10.2015 - ... 59 Zuteilung und Abfindung · § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen · § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten · § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhä
http://www.beck-shop.de/baugesetzbuch-baugb/productview.aspx?product=23638682
09.02.2018 - Baugesetzbuch: BauGB, 2018, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-72331-5, portofrei.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96886/true
3Bei der Ermittlung des Einwurfswertes bleiben nach § 60 BauGB bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen unberücksichtigt; dafür ist gegebenenfalls eine Geldabfindung zu gewähren. 4Eingeworfene örtliche Flachen im Sinne von § 55 Abs. 2 B
http://www.beck-shop.de/baugesetzbuch-baugb/productview.aspx?product=17818268
Baugesetzbuch: BauGB, und Fachplanungsgesetze Textausgabe, 2018, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-70726-1, portofrei.