(1) Wenn es dem Zweck der Umlegung dient und die Eigentümer zustimmen, kann gemeinschaftliches Eigentum an Grundstücken geteilt werden.
(2) Wenn einem Eigentümer für mehrere verschiedenen Rechtsverhältnissen unterliegende alte Grundstücke oder Berechtigungen ein neues Grundstück zugeteilt wird, so werden entsprechend den verschiedenen Rechtsverhältnissen Bruchteile der Gesamtabfindung bestimmt, die an die Stelle der einzelnen Grundstücke oder Berechtigungen treten. In diesen Fällen kann für jedes eingeworfene Grundstück oder jede Berechtigung anstelle des Bruchteils ein besonderes Grundstück zugeteilt werden.
(3) Wenn gemeinschaftliches Eigentum geteilt wird (Absatz 1) oder einem Eigentümer für sein Grundstück mehrere neue Grundstücke zugeteilt werden, so kann die Umlegungsstelle Grundpfandrechte und Reallasten, mit denen eingeworfene Grundstücke belastet sind, entsprechend den im Umlegungsverfahren ermittelten Werten auf die zuzuteilenden Grundstücke verteilen.
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BauGB § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse. (1) Wenn es dem Zweck der Umlegung dient und die Eigentümer zustimmen, kann gemeinschaftliches Eigentum an Grundstücken geteilt werden. (2) Wenn einem Eigentümer für mehrere versc
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Inkrafttreten. Der Bebauungsplan Nr. 62 "Muslimisches Gemeindezentrum Achim" , ist gemäß § 10 BauGB am 11.07.2014 im Amtsblatt für den Landkreis Verden bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan Nr. 62 ist damit am 11.07.2014 rechtswirksam geworden. Der B
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayVwV96886?all=True
Die Staatsministerien der Finanzen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben im. Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern die Richtlinien zur Umlegung und Grenzregelung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bei Übertragung der Befugnis der Ge
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I. Genehmigungsbedürftigkeit, §§ 61, 62 LBauO ... Widerspruch zu Bauordnungs- und Bauplanungsrecht stehen (§ 62 III ... 34 oder 35 BauGB. b. Innenbereich, § 34 BauGB i. ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ii. Vorhaben muss sich nach Art und Maß der bau
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26.02.2018 - Vorwegnahme der Entscheidung nicht berührt. Der Zuteilungsplan nach § 76 BauGB ist am 13.02.2018 unanfechtbar geworden. Der Zuteilungsplan tritt mit dieser. Bekanntmachung für die beteiligten. Besitzstände der Ordnungsnummern 1. Teil 4, 1 Te
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Windenergieanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 10 m, auf Dächern bis zu einer Gesamthöhe von 2 m, in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Außenbereich, wenn sie einem nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässigen Vorhaben dienen, einschließlich der damit verbunde
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_62/
20.10.2015 - Erster Abschnitt: Umlegung. § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse. (1) Wenn es dem Zweck der Umlegung dient und die Eigentümer zustimmen, kann gemeinschaftliches Eigentum an Grundstücken geteilt werden. (2) 1Wen
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17.01.2002 - Die Verteilung der Geschäfte beim Umlegungsausschuss der Stadt Emmerich, der aufgrund der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 07.07.1987 ( GV NW S. 220-221) gebildet wird, ist durch nach
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... Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Tengen am 4. Dezember 2017 folgende Satzung beschlossen: pdf Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB.pdf (130,1 KiB ). pdf Lageplan zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB.
https://www.vg-mering.de/buergerinformationssystem/to020.asp?TOLFDNR=1004447
34 BauGB nachverdichtet werden könnte. Die damit verbundenen städtebaulichen Konfliktsituationen (quartiersunverträgliche bauliche Dichte, Abstandsflächenprobleme und verkehrliche Probleme) sind der Anlass für den Markt Mering, mit Hilfe des Bebauungspla