§ 81 BauGB, Geldleistungen
Paragraph 81 Baugesetzbuch

(1) Vorteile, die durch die vereinfachte Umlegung bewirkt werden, sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden.


(2) Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen ist die Gemeinde. Die Beteiligten können mit Zustimmung der Gemeinde andere Vereinbarungen treffen. Die Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung nach § 83 Absatz 1 fällig. § 64 Absatz 3, 4 und 6 über Beitrag und öffentliche Last ist entsprechend anzuwenden, wenn die Gemeinde Gläubigerin der Geldleistungen ist.


(3) Dinglich Berechtigte, deren Rechte durch die vereinfachte Umlegung beeinträchtigt werden, sind insoweit auf den Geldanspruch des Eigentümers angewiesen. Für die Hinterlegung von Geldleistungen und für das Verteilungsverfahren gelten die Vorschriften der §§ 118 und 119 entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Auszug BauGB - Stadt Bergisch Gladbach

https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
BauGB § 81 Geldleistungen. (1) Vorteile, die durch die vereinfachte Umlegung bewirkt werden, sind von den. Eigentümern in Geld auszugleichen. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten. Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden. (2

Bebauungsplan Nr. 81

http://geo.lklg.net/terraweb_openlayers/images/BPlan/Lueneburg/Lueneburg_BP81_I...
Dezember 1990. 1) Art der baulichen Nutzung. (5 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). WA. Allgemeine Wohngebiete. (5 4 BauVNO). STADT LÜNEBURG. BEBAUUNGSPLAN NR. 81. 'IN DEN KÄMPEN? Auf Grund des 5 1 Abs. 3 und des 5 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der 55 56, 97 und

Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 81 ...

https://www.o-sp.de/download/oelde/12914
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 81 „Sünninghausen – Am Tienenbach“. 3. Aufstellungsbeschluss. Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 05.02.2001 aufgrund des § 2 Abs. 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.

70-2017-BAV-B-Plan-1-81 I-32aa - Berlin.de

https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse-de...
09.03.2017 - Beschluss über die Anhörungsergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1. BauGB zu den Entwürfen der Bebauungspläne 1-81 (Spreepromenade) und I-32aa

GEMEINDE Kalchreuth (Ortsteil Röckenhof)

http://www.kalchreuth.de/entwurf-bebauungsplan-1.-aenderung-nr.-14-21-birkgarte...
20.07.2017 - 8. PLANZEICHEN FÜR BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN. (§ 9 Abs. 4 BauGB; Art. 81 BayBO). 8.1. ZD/ WD, 15-25° Nur Zelt- oder Walmdächer zulässig, Dachneigung 15-25°. 3.2. Baugrenze. Ansaat einer Landschaftsrasenmischung gemäß Regel -Saatgut


Webseiten zum Paragraphen

§ 81 BauGB Geldleistungen Baugesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1258.htm
(1) Vorteile, die durch die vereinfachte Umlegung bewirkt werden, sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden. (2)

BauGB § 81 Geldleistungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_81/
20.10.2015 - Zweiter Abschnitt: Vereinfachte Umlegung. § 81 Geldleistungen. (1) 1Vorteile, die durch die vereinfachte Umlegung bewirkt werden, sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen. 2Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt d

BayBO: Art. 81 Örtliche Bauvorschriften - Bürgerservice - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-81
Nächstes Dokument. Art. 81. Örtliche Bauvorschriften. (1) Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen. 1. ... des Ersten Teils, des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des Ersten Kapitels, die §§ 13, 13a,

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 81 | SV Porta Westfalica

https://www.portawestfalica.de/sv_porta_westfalica/Aktuelles/Aktuelle%20Meldung...
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 06.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 81 „Nördlich Raiffeisenstraße“ in Porta Westfalica – Eisbergen aufzustellen. Ziel ist die Fests

2017_07_05 Bebauungsplan Trier BW 81

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Datum. Verfahren. 1. Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. 2. Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. 3. Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauG


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Vierter Teil: Bodenordnung › Zweiter Abschnitt: Vereinfachte Umlegung › § 81

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 81 BauGB
    § 81 Abs. 1 BauGB oder § 81 Abs. I BauGB
    § 81 Abs. 2 BauGB oder § 81 Abs. II BauGB
    § 81 Abs. 3 BauGB oder § 81 Abs. III BauGB

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