(1) Die Gemeinde setzt nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss die neuen Grenzen sowie die Geldleistung fest und regelt in ihm, soweit es erforderlich ist, die Neuordnung und zu diesem Zweck auch die Neubegründung und Aufhebung von Dienstbarkeiten, Grundpfandrechten und Baulasten. Beteiligten, deren Rechte ohne Zustimmung durch den Beschluss betroffen werden, ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss muss nach Form und Inhalt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster geeignet sein.
(2) Allen Beteiligten ist ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Beschluss zuzustellen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss bei einer zu benennenden Stelle eingesehen werden kann.
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http://www.kreis-lup.de/export/sites/LUP/.galleries/PDF-LUP3/PDF-FD62/Vereinfac...
nach Form und Inhalt, § 82 Abs.1 Satz 3 BauGB durch die Katasterbehörde. Beschluss über die vereinfachte Umlegung (Verwaltungsakt) wird durch Beschluss der Umlegungsstelle gefasst; Nachweis des Neuzustandes in Verzeichnis und Karte,. Geldleistungen, Neuo
https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
BauGB § 82 Beschluß über die vereinfachte Umlegung. (1) Die Gemeinde setzt nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluß die neunen. Grenzen sowie die Geldleistung fest und regelt in ihm, soweit es erforderlich ist, die Neuordnung und zu diesem Zwec
http://www.lilienthal.de/fileadmin/Downloads/Fachbereich_III/Bauen/Wohnbaugebie...
Bebauungsplan Nr. 82. "Heidberger Straße" - 2. Änderung. - Abschrift -. 82. Der Rat der Gemeinde Lilienthal hat den Bebauungsplan nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in. Bürgermeister. Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH. Lilienth
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01.02.2016 - TF 1 Einschränkung der Zulässigkeit von zentrenrelevanten Einzelhandelsbe- trieben in den nach § 34 BauGB zu beurteilenden Gebieten außerhalb der. Stadtteil- und Ortsteilzentren (zentrale Versorgungsbereiche). (1) Im Geltungsbereich des Beba
http://include-mv.zfinder.de/IWFileLoader?tsaid_fileId=106765545&
Das Baugesetzbuch (§ 45 – 84 BauGB) hält die folgenden gesetzlichen Verfahren (amtliche. Bodenordnung) bereit: ... sperre nach § 51 BauGB) weniger in das Eigentum der Verfahrensbeteiligten ein. Voraussetzung für die .... nach Form und Inhalt, § 82 Abs.1
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1259.htm
(1) Die Gemeinde setzt nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss die neuen Grenzen sowie die Geldleistung fest und regelt in ihm, soweit es erforderlich ist, die Neuordnung und zu diesem Zweck auch die Neubegründung und Aufhebung.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_82/
20.10.2015 - 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung. (1) 1Die Gemeinde setzt nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss die neuen Grenzen sowie die Geldleistung fest und regelt in ihm, soweit es erforderlich ist, die Neuordnung und zu diese
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-82
Art. 82. Windenergie und Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude. (1) § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabst
http://binfo.fuerstenwalde-spree.de/vo0050.php?__kvonr=1305&voselect=894
Beschlussvorschlag: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a BauGB Stellungnahmen abgegeben wurden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der berührten Beh
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82/2010. Änderungs-Bebauungsplan Nr. 150 1.TA/3 „Gertrudenweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) • Aufstellungsbeschluss • Offenlage gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Der Planungsausschuss des Rates der