§ 135b BauGB, Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung
Paragraph 135b Baugesetzbuch

Soweit die Gemeinde Maßnahmen zum Ausgleich nach § 135a Absatz 2 durchführt, sind die Kosten auf die zugeordneten Grundstücke zu verteilen. Verteilungsmaßstäbe sind

1.
die überbaubare Grundstücksfläche,
2.
die zulässige Grundfläche,
3.
die zu erwartende Versiegelung oder
4.
die Schwere der zu erwartenden Eingriffe.
Die Verteilungsmaßstäbe können miteinander verbunden werden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Federal Building Code (Baugesetzbuch, BauGB)

http://internationalplanninglaw.net.technion.ac.il/files/2013/09/Federal-Buildi...
Section 135b Criteria for Cost-Sharing Section 135c The Right to Enact Statutes. Chapter Two Special Urban Planning Legislation. Part One Urban Redevelopment Measures. Subdivision One General Provisions. Section 136 Urban Redevelopment Measures Section 1


PDF Dokumente zum Paragraphen

6 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages - Stadt Landau

http://www.landau.de/media/custom/343_926_1.PDF?1453465270
135b S. 2 Nr. 2 BauGB auf i.S. des § 9 Abs. 1a BauGB zugeordneten. Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2. BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird gemäß §. 135b S.2 Nr. 1 BauGB die überbaubare Grundst

E 04 Satzung der Gemeinde Lindlar zur Erhebung von ...

http://www.lindlar.de/fileadmin/gemeinde/Downloads/Ortsrecht/Bau-_und_Wohnungsw...
DER GEMEINDE LINDLAR. ZUR ERHEBUNG VON KOSTENERSTATTUNGSBETRÄGEN. NACH § 135 C BAUGB. VOM 15.12.1997. § 4. Verteilung der erstattungsfähigen Kosten. Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 135 b BauGB zugeordneten Grundstücke nac

Kostenerstattungen für Ausgleichsmaßnahmen i.S. des § 1a Abs. 3 ...

https://www.gpabw.de/fileadmin/user_upload/pdf/GPA_Mitteilungen/2008/MIT042008....
01.07.2008 - 135b Nr. 4 BauGB). 7 Durchführung des Ausgleichs und Refinanzierung. Die Durchführungs- und Kostenerstattungsbestimmungen der §§ 135a - 135c BauGB kom- men nur dann zur Anwendung, wenn eine Zuordnung nach § 9 Abs. 1a BauGB bezüglich der Eing

Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungs - Gemeinde Adelzhausen

https://www.adelzhausen.de/fileadmin/Gemeinde_Adelzhausen/Buergerservice___Poli...
19.08.2003 - werden nach den Bestimmungen des § 135 a Baugesetzbuch (BauGB) und dieser Satzung erhoben. § 2 ... die nach § 9 Abs. 1 a BauGB einem Baugebiet oder städtebaulichen Maßnahmen zugeordnet ... Die nach §§ 2 und 3 erstattungsfähigen Kosten werden

Bebauungsplan Nr. 88.5 B - Stadtbibliothek Halle

http://www.stadtbibliothek-halle.de/push.aspx?s=downloads/RegisterEntries/277/B...
BauGB, S 19 (4) BauNVO). Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,. Natur und Landschaft ($ 9 (1) Nr. 2, Nr. 14, Nr. 20, 59 (1a),. S 135 a und 5 135 b BauGB). Befestigung nicht überbaubarer bzw. nicht übrbauter Flächen. Die Befestig


Webseiten zum Paragraphen

§ 135b BauGB Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung Baugesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1315.htm
Soweit die Gemeinde Maßnahmen zum Ausgleich nach § 135a Abs. 2 durchführt, sind die Kosten auf die zugeordneten Grundstücke zu verteilen. Verteilungsmaßstäbe sind 1. die überbaubare Grundstücksfläche, 2. die.

BauGB § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_135b/
20.10.2015 - ... Teil: Maßnahmen für den Naturschutz. § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung · § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung · § 135c Satzungsrecht. Zweites Kapitel: Besonderes Städtebaurec

§ 135b BauGB: Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung - LX Gesetze.

https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/135b
135b BauGB: Soweit die Gemeinde Maßnahmen zum Ausgleich nach § 135a Absatz 2 durchführt, sind die Kosten auf die zugeordneten Grundstücke zu verteilen.

umwelt-online: BauGB - Baugesetzbuch (1)

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/baugb/baugb_17.htm
135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung. Soweit die Gemeinde Maßnahmen zum Ausgleich nach § 135a Absatz 2 durchführt, sind die Kosten auf die zugeordneten Grundstücke zu verteilen. Verteilungsmaßstäbe sind. die überbaubare Grundstücksfläche,; die zul

Satzung der Stadt Landau zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

http://forschung.umweltpruefung.tu-berlin.de/forumfmp/downloads/133_ausgleichss...
135b S. 2 Nr. 2 BauGB auf i.S. des § 9 Abs. 1a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird gemäß § 135b S.2 Nr. 1 BauGB die überbaubare Grundstück


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Siebter Teil: Maßnahmen für den Naturschutz › § 135b

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 135b BauGB
    § 135b Abs. 1 BauGB oder § 135b Abs. I BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net