Soweit die Gemeinde Maßnahmen zum Ausgleich nach § 135a Absatz 2 durchführt, sind die Kosten auf die zugeordneten Grundstücke zu verteilen. Verteilungsmaßstäbe sind
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http://internationalplanninglaw.net.technion.ac.il/files/2013/09/Federal-Buildi...
Section 135b Criteria for Cost-Sharing Section 135c The Right to Enact Statutes. Chapter Two Special Urban Planning Legislation. Part One Urban Redevelopment Measures. Subdivision One General Provisions. Section 136 Urban Redevelopment Measures Section 1
http://www.landau.de/media/custom/343_926_1.PDF?1453465270
135b S. 2 Nr. 2 BauGB auf i.S. des § 9 Abs. 1a BauGB zugeordneten. Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2. BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird gemäß §. 135b S.2 Nr. 1 BauGB die überbaubare Grundst
http://www.lindlar.de/fileadmin/gemeinde/Downloads/Ortsrecht/Bau-_und_Wohnungsw...
DER GEMEINDE LINDLAR. ZUR ERHEBUNG VON KOSTENERSTATTUNGSBETRÄGEN. NACH § 135 C BAUGB. VOM 15.12.1997. § 4. Verteilung der erstattungsfähigen Kosten. Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 135 b BauGB zugeordneten Grundstücke nac
https://www.gpabw.de/fileadmin/user_upload/pdf/GPA_Mitteilungen/2008/MIT042008....
01.07.2008 - 135b Nr. 4 BauGB). 7 Durchführung des Ausgleichs und Refinanzierung. Die Durchführungs- und Kostenerstattungsbestimmungen der §§ 135a - 135c BauGB kom- men nur dann zur Anwendung, wenn eine Zuordnung nach § 9 Abs. 1a BauGB bezüglich der Eing
https://www.adelzhausen.de/fileadmin/Gemeinde_Adelzhausen/Buergerservice___Poli...
19.08.2003 - werden nach den Bestimmungen des § 135 a Baugesetzbuch (BauGB) und dieser Satzung erhoben. § 2 ... die nach § 9 Abs. 1 a BauGB einem Baugebiet oder städtebaulichen Maßnahmen zugeordnet ... Die nach §§ 2 und 3 erstattungsfähigen Kosten werden
http://www.stadtbibliothek-halle.de/push.aspx?s=downloads/RegisterEntries/277/B...
BauGB, S 19 (4) BauNVO). Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,. Natur und Landschaft ($ 9 (1) Nr. 2, Nr. 14, Nr. 20, 59 (1a),. S 135 a und 5 135 b BauGB). Befestigung nicht überbaubarer bzw. nicht übrbauter Flächen. Die Befestig
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1315.htm
Soweit die Gemeinde Maßnahmen zum Ausgleich nach § 135a Abs. 2 durchführt, sind die Kosten auf die zugeordneten Grundstücke zu verteilen. Verteilungsmaßstäbe sind 1. die überbaubare Grundstücksfläche, 2. die.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_135b/
20.10.2015 - ... Teil: Maßnahmen für den Naturschutz. § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung · § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung · § 135c Satzungsrecht. Zweites Kapitel: Besonderes Städtebaurec
https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/135b
135b BauGB: Soweit die Gemeinde Maßnahmen zum Ausgleich nach § 135a Absatz 2 durchführt, sind die Kosten auf die zugeordneten Grundstücke zu verteilen.
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/baugb/baugb_17.htm
135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung. Soweit die Gemeinde Maßnahmen zum Ausgleich nach § 135a Absatz 2 durchführt, sind die Kosten auf die zugeordneten Grundstücke zu verteilen. Verteilungsmaßstäbe sind. die überbaubare Grundstücksfläche,; die zul
http://forschung.umweltpruefung.tu-berlin.de/forumfmp/downloads/133_ausgleichss...
135b S. 2 Nr. 2 BauGB auf i.S. des § 9 Abs. 1a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird gemäß § 135b S.2 Nr. 1 BauGB die überbaubare Grundstück