(1) § 172 ist nicht auf Grundstücke anzuwenden, die den in § 26 Nummer 2 bezeichneten Zwecken dienen, und auf die in § 26 Nummer 3 bezeichneten Grundstücke.
(2) Befindet sich ein Grundstück der in Absatz 1 bezeichneten Art im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung, hat die Gemeinde den Bedarfsträger hiervon zu unterrichten. Beabsichtigt der Bedarfsträger ein Vorhaben im Sinne des § 172 Absatz 1, hat er dies der Gemeinde anzuzeigen. Der Bedarfsträger soll auf Verlangen der Gemeinde von dem Vorhaben absehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die die Gemeinde berechtigen würden, die Genehmigung nach § 172 zu versagen, und wenn die Erhaltung oder das Absehen von der Errichtung der baulichen Anlage dem Bedarfsträger auch unter Berücksichtigung seiner Aufgaben zuzumuten ist.
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vor 6 Tagen - Der Rat der Stadt Damme hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 gemäß § 10 Abs. 1. Baugesetzbuch (BauGB) den im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174 „Posten Börse“ mit örtlichen Bauvor
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06.02.2015 - Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13a BauGB soll für das. Gebiet, welches umgrenzt wird: Im Norden: von der Südgrenze des Bahndammes (Südgrenze des Flurstücks 283/3 der Flur 275), von der Nordgrenze der Flurstücke 1
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174. 5. 300. 5. 294. 5. 169. 175. 1. 174. 10. 174. 4. 57. 10. 6. 185. 7. 185. 8. 185. 10. 185. 9. 174. 11. 55. 10. 168. 1. 4. 7. 4. 22. 864 m². 604 m². 875 m². 711 m². 626 m² ... Verkehrsberuhigter Bereich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB). 6. Sonsti
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_174/
20.10.2015 - 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) · § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch · § 174 Ausnahmen · § 175 Allgemeines · § 176 Baugebot · § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot · § 178 Pflanzg
https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1619/3542_read-26187/
Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 174. Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 26.06.2008 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) das 3. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 174 – Pommernstraße – für Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn. 310 und 321 – G
http://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/StaedtebaulicherDenkmal...
Als wichtigste Rechtsgrundlagen sind vor allem bau- und planungsrechtliche Vorschriften aus dem Baugesetzbuch des Bundes (BauGB), insbesondere die Abschnitte zu Erhaltungssatzungen (§§172-174 BauGB) und zum besonderen Städtebaurecht (§§136-164 BauGB), so
http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjk0NTM=.x4s?ecid=1051&backCid=1183
Einfacher Bebauungsplan Nr. 174 „Hermann-Simon-Straße/Fichtenstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) • Aufstellungsbeschluss • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Gütersloh hat i
http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjk0NTM=.x4s?ecid=1159&backCid=1308
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 174 „Hermann-Simon-Straße/Fichtenstraße“. Der Rat der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am 27.11.2009 den Bebauungsplan Nr. 174 „Hermann-Simon-Straße/Fichtenstraße“ mit Begründung gemäß §§ 10 Abs. 1 des Baugesetz