Nach Maßgabe des Landesrechts können unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch Gebiete festgelegt werden, in denen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmten Konzepts der Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen dienen. Zur Finanzierung der Maßnahmen und gerechten Verteilung des damit verbundenen Aufwands können durch Landesrecht Regelungen getroffen werden.
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https://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/download/aktion/download/datei...
Das Land sollte die Ermächtigung in § 171f BauGB umsetzen und eine gesetzliche Grundlage für Business-Improvement-Districts schaffen. Auf dieser Basis sind neben den Einzelhändlern auch die Eigentümer von einzelhandelsgenutzten Immobilien dazu aufgerufen
http://www.urban-improvement-districts.de/files/File/GdW-Stellungnahme_Paragrap...
02.05.2007 - Private Initiativen zur Stadtentwicklung nach §171f BauGB. Stellungnahme des Fachausschusses für Stadterneuerung und –entwicklung. Der Fachausschuss hat auf seinen Sitzungen am 31.10.2006 und am 26.4.2007 die neuen gesetzlichen Rege- lungen
http://www.krautzberger.info/assets/2012/03/DVBl_Stadterneuerung_und_Stadtentwi...
Bewahrung des historischen Erbes11. -. Und neue Instrumente der Stadterneuerung im BauGB zeigen12 die Richtung auf eine stärker selbst verantwortete Stadterneuerung: der Stadtumbau (§§ 171 a bis d. BauGB)13, die Soziale Stadt (§ 171 e BauGB) und die Priv
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib5_bauplanungsr...
12.01.2007 - schleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB). Daneben enthält das Gesetz eine Reihe weiterer Änderungen des BauGB und der. Verwaltungsgerichtsordnung ..... 4.4 Private Initiativen. § 171f BauGB enthält eine Reg
https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/21449/1/Cevrim_Yasemin.pdf
vement Districts“ (HID) nach § 171f BauGB in Verbindung mit den entspre- chenden Landesgesetzen. Durch investive und nicht investive Maßnahmen kön- nen Private wirksame Beiträge zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung leisten und damit zu wichtigen Akteur
http://d-nb.info/1120443032/04
Ausgleichsbetragspflichtiger. 15. 2. Berechnung und Höhe des Ausgleichsbetrags. 17. 3. Keine Anwendung von § 154 Abs. 2a BauGB. 19. DRITTER TEIL: INVESTITIONSABGABE ZUR FINANZIERUNG PRIVATER. INITIATIVEN IN DER STADTENTWICKLUNG. § 10 Private Initiativen
https://www.buzer.de/gesetz/114/a148760.htm
Nach Maßgabe des Landesrechts können unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch Gebiete festgelegt werden, in denen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage.
http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/BID.html
BUSINESS IMPROVEMENT DISTRICTS (BIDs) Rechtsinstrumente der Stadterneuerung und Stadtentwicklung Referat von. Jana Milosovicova 18.01.2008. WS 07/08. Private Initiative zur Stadtentwicklung, Landesrecht. (§ 171f BauGB) von. Christian-W. Otto. Allgemeines
https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/171f
171f BauGB: Nach Maßgabe des Landesrechts können unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch Gebiete festgelegt werden, in denen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den städ
http://www.urban-improvement-districts.de/?q=BID/Gesetze
Position des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BfW) zum § 171 f BauGB · Thesenpapier des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zur Stadtentwicklung zwischen privatem Einfluss und öffentlicher Verantwortung. Landesrechtlic
https://bi.mainz.de/vo0050.php?__kvonr=4603
Bundesweit wird die Einrichtung von „urban improvement districts“ diskutiert. Der Bundesgesetzgeber hat dafür einen Ermächtigungsrahmen geschaffen. In diesen Gebieten sollen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden können.