§ 200 BauGB, Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster
Paragraph 200 Baugesetzbuch

(1) Die für Grundstücke geltenden Vorschriften dieses Gesetzbuchs sind entsprechend auch auf Grundstücksteile anzuwenden.


(2) Die für das Eigentum an Grundstücken bestehenden Vorschriften sind, soweit dieses Gesetzbuch nichts anderes vorschreibt, entsprechend auch auf grundstücksgleiche Rechte anzuwenden.


(3) Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.


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Grundstücksnummerierung - Durchführung - Service Berlin - Berlin.de

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09.01.2006 - lung des § 200a BauGB über die Bedeutung der Unterscheidung von Ausgleichs- und. Eratzmaßnahmen im Naturschutzrecht verstärkt. § 200 a BauGB hat folgenden Wort- laut: „Darstellungen für Flächen zum Ausgleich und Festsetzungen für Flächen ode

Natur- und Artenschutz in der Bauleitplanung

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Fragen und Antworten zum Baulandkataster nach § 200 (3) BauGB für Wohnen der Stadt Jena. Was ist ein Baulandkataster? Ein Baulandkataster beinhaltet unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der bebauten bzw. bebaubaren Siedlungsflächen ei


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BauGB § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster ...

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20.10.2015 - Drittes Kapitel: Sonstige Vorschriften. Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung. Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften. § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster. (1) D

Vorlage - VO/1564/13 - Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 ...

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Betreff: Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Gemeinde Much. Status: öffentlich, Vorlage-Art: Mitteilungsvorlage. Verfasser: Herr Heuer, Aktenzeichen: FB 3/622-00/Heu. Federführend: Bauamt, Bearbeiter/-in: Heuer, Helmut. Berat

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18.05.2017 - Die Stadt Erlangen hat eine Neuauflage des Baulandkatasters Wohnen nach § 200 (3) BauGB mit dem Stand 31. Dezember 2016 veröffentlicht. Das Baulandkataster Wohnen führt sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in einer Karte auf. Zus

Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

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§ 200a BauGB - Ersatzmaßnahmen - openJur

https://openjur.de/g/baugb/200a.html
200a Ersatzmaßnahmen →. Darstellungen für Flächen zum Ausgleich und Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Absatz 3 umfassen auch Ersatzmaßnahmen. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich


  • Verortung im BauGB

    BauGBDrittes Kapitel: Sonstige Vorschriften › Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung › Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften › § 200

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 200 BauGB
    § 200 Abs. 1 BauGB oder § 200 Abs. I BauGB
    § 200 Abs. 2 BauGB oder § 200 Abs. II BauGB
    § 200 Abs. 3 BauGB oder § 200 Abs. III BauGB

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