Darstellungen für Flächen zum Ausgleich und Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Absatz 3 umfassen auch Ersatzmaßnahmen. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist.
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http://bgt-trittau.de/fileadmin/lexikon/BGT_Lexikon_Ausgleichsfl%C3%A4chen.doc
Theoretisch ist ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich i.S.d. §200a BauGB nicht erforderlich, auch wenn das BNatSchG darauf die Präferenz legt (bei Bauleitplanung jedoch nach BauGB). Ziele der Raumordnung, des Naturschu
https://www.ufz.de/export/data/2/81578_WS_2003_05_Koeck594.pdf
unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich nicht erforderlich (§ 200a BauGB). Die Norm stellt klar, dass sich die planerische. Abwägungsentscheidung über die Kompensation nicht nur auf den Eingriffsraum beziehen darf, sondern s
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF002/SS_2012/Wasser-_und_Natursch...
1) Rechtsgrundlagen: § 18 BNatSchG sowie §§ 1 a III, IV, 135 a – 135 c, 200 a. BauGB. 2) Ist aufgrund der Bauleitplanung ein Eingriff i. S. d. § 18 BNatSchG zu erwarten. (z. B. Ausweisung eines Wohngebiets in einer Streuobstwiese), so gelten nach. § 18 I
https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Publikationen/...
1a Absatz 3, 13a, 135a, 200a BauGB). • der Biotopverbund (§ 21 BNatSchG und § 22 NatSchG). • die Schutzgebietsregelungen, beispielsweise Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete (§§ 20 – 29 BNatSchG i.V.m.. §§ 23 – 32 NatSchG). • der gesetzliche Biotop
https://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/13933/naturschutzrechtliche_...
der Bauleitplanung gemäß § 200a BauGB zugleich auch die bisher landesrechtlich geregelten Ersatzmaßnahmen umfaßt. Nach wie vor naturschutzrechtlich und naturschutzfachlich sind die Fragen zu lösen, wie ”Eingriff” und ”Ausgleich” zu bewerten und zu bilanz
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/planen/...
eine (kurze) Beschreibung der Inhalte von vorbereiteten oder geschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträgen, mit Hilfe derer die Altlastenproblematik be- wältigt oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 200a BauGB) durchge- setzt werden. 5. Die unter Numm
https://openjur.de/g/baugb/200a.html
200a Ersatzmaßnahmen →. Darstellungen für Flächen zum Ausgleich und Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Absatz 3 umfassen auch Ersatzmaßnahmen. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1390.htm
Darstellungen für Flächen zum Ausgleich und Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 umfassen auch Ersatzmaßnahmen. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen.
http://www.landkreis-cuxhaven.de/index.phtml?La=1&sNavID=1779.127&object=tx,578...
In der Abwägungsentscheidung über den Bauleitplan ist auch die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) zu berücksichtigen (§ 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Konsequen
https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-220113
Das Baugesetzbuch versteht unter Ausgleichsmaßnahmen auch Ersatzmaßnahmen, vgl. § 200a Satz 1 BauGB. Diese müssen nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff in Natur und Landschaft stehen. Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 2 bis 4 BauGB erfolgt
http://cdeb.de/genehmigungs-landschaftsplanung/
Vorhabenbezogenem Bebauungsplanes (VEP) in einer Umweltprüfung (UP) gemäß § 2 BauGB die Belange des Umweltschutzes zu ermitteln und bewerten. ... Die Durchführung von Ersatzmaßnahmen ist zudem auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs möglich ("räu