(1) Über die Berufung und die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht, Senat für Baulandsachen, in der Besetzung mit zwei Richtern des Oberlandesgerichts einschließlich des Vorsitzenden und einem hauptamtlichen Richter eines Oberverwaltungsgerichts. § 220 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 gilt entsprechend.
(2) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Verhandlung und Entscheidung über die Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kammern für Baulandsachen einem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht für die Bezirke mehrerer Oberlandesgerichte zuweisen, wenn die Zusammenfassung für eine Förderung oder schnellere Erledigung der Verfahren sachdienlich ist. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
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http://www.sankt-augustin.de/imperia/md/content/cms123/bauen_stadtentwicklung_u...
Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB. Bebauungsplan Nr. 229. 'Alte Heerstraße' in Sankt Augustin. Entwurf. Stand 15.03.2016. Teil A – Städtebauliche Aspekte ...
https://www.landkreis-regensburg.de/geoportal/bauleitplanung/bplan/BPlan-Donaus...
S6 BauNVO für den westlichen Teil des Plangebietes (Flur Nr. 229/7). - Fläche für den Gemeinbedarf gem. S9 Abs. (1) Pkt. 5 BauGB für Teilfläche (siehe. Planeintrag) der Flur Nr. 229 für Nutzung als Bauhof. - Fläche für private Parkierungsanlage (Flur Nr.
https://www.esv.info/download/katalog/inhvzch/9783503156481.pdf
Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2013/2014 vom Fachbe- reich Rechtswissenschaft der Universität Trier als Dissertation angenommen. Sie entstand im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft. (DFG) geförderten Graduiertenkollegs „Ve
http://www.flotwedel.de/fileadmin/fotos/Downloads/Wienhausen/Bauleitplaene/Beba...
229. 9. 229. 10. 229. HINWEISE. PLANZEICHENERKLÄRUNG. M. 1:1.000. 10. 0. 50. ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. VERFAHRENSVERMERKE. W. Platz. M-1. M-1. Bauschutzbereich Flugplatz. Celle-Wietzenbruch. (nachrichtliche Übernahme § 9 Abs.
http://www.kleingarten-bund.de/downloads/103/gruene-schriftenreihe-229.pdf?1452...
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 229. 5. Grundlagen der planerischen Abwägung. Kern der gemeindlichen Aufstellungsentscheidung für einen Bebauungsplan ist die planerische Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB. Danach sind die ö
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1421.htm
(1) Über die Berufung und die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht, Senat für Baulandsachen, in der Besetzung mit zwei Richtern des Oberlandesgerichts einschließlich des Vorsitzenden und einem hauptamtlichen Richter eines.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_229/
229 Berufung, Beschwerde. (1) 1Über die Berufung und die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht, Senat für Baulandsachen, in der Besetzung mit zwei Richtern des Oberlandesgerichts einschließlich des Vorsitzenden und einem hauptamtlichen Richter ein
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Baurecht/Oeffentlich...
... schnellere Erledigung der Verfahren sachdienlich ist. 2Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel Änd
https://www.moers.de/c125722e0057acf2/files/flp4-06-229begr.pdf/$file/flp4-06-2...
zum Teil bereits vor fast 100 Jahren beschlossenen Entwicklung der Fluchtlinienplan Nr. 229. Drususstraße gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB aufgehoben werden. Da hier- für (wie beim Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes) mehrere Planung
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/baulandsachen.html
BauGB). Zusammensetzung der Kammer für Baulandsachen am Landgericht und des Senats für Baulandsachen am Oberlandesgericht nach den §§ 220, 229 BauGB. Auf das Verfahren sind die bei Klagen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geltenden Vorschriften entspr