§ 39 BauGB, Vertrauensschaden
Paragraph 39 Baugesetzbuch

Haben Eigentümer oder in Ausübung ihrer Nutzungsrechte sonstige Nutzungsberechtigte im berechtigten Vertrauen auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans Vorbereitungen für die Verwirklichung von Nutzungsmöglichkeiten getroffen, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben, können sie angemessene Entschädigung in Geld verlangen, soweit die Aufwendungen durch die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplans an Wert verlieren. Dies gilt auch für Abgaben nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften, die für die Erschließung des Grundstücks erhoben wurden.


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BauGB auf den konkreten Fall anzuwenden. I. Nachträgliche Änderung eines bereits bestehenden Bebauungsplanes. 1. Entschädigungsanspruch gem. § 39 BauGB. § 39 BauGB gewährt einen Anspruch auf angemessene. Entschädigung für diejenigen Aufwendungen, die der

BebauungsplanNr. 39 "Industriepark Göhrener Tannen"

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Baugesetzbuch - Michael Krautzberger

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das Baugesetzbuch (BauGB) in den neuen Län- dern eingeführt, und zwar ... in der Gemeinde; so. § 1 BauGB. Als Arten der Bauleitpläne bestimmt das Gesetz den Flächennutzungsplan als vorbe- reitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als ..... Planungsscha

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Planzeichenerklärung Bebauungsplan Nr. 39 ... - Stadt Achim

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Präambel. Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 des. Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt. Achim diesen Bebauungsplan Nr. 39 "Planstraße", 6. Änderung, bestehend aus der. Pl


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Bundesbaugesetz 1976 - Johann Hartl

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Die deutsche Einheit führte zur weiteren Erfindung von Beschleunigungsinstrumenten, die schließlich im BauGB dauerhaft übernommen wurden. Das Zusammenwachsen Europas führte zur ... 39 g Aufhebung, Beendigung und Verlängerung von Miet- und Pachtverhältnis

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29.07.2011 - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 29. .... Die Anlage wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 werden die Wörter ,,(§ 5 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB)" durch die Wörter ,,(§ 5 Ab

Bundesverfassungsgericht - Presse - Zum Planungsschadensrecht ...

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Planungsschadensrecht der Paragraphen 39 ff. BauGB regelt den Ausgleich von Vermögensnachteilen, die durch den von einer planerischen Maßnahme bewirkten Eingriff in die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks eingetreten sind. In dem Forschungsvorhaben s

§ 39 BauGB: Vertrauensschaden - Gesetze-In-App

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Keine durch eine revisionsgerichtliche Entscheidung klärungsbedürftige Frage wirft die Beschwerde auf, soweit sie meint, auf den Anspruch aus § 39 BauGB müsse der das Planungsschadensrecht (§§ 40-42 BauGB) beherrschende Rechtsgedanke des § 42 Abs.3 BauGB


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Dritter Teil: Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung › Zweiter Abschnitt: Entschädigung › § 39

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 39 BauGB
    § 39 Abs. 1 BauGB oder § 39 Abs. I BauGB

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