(1) Sind im Bebauungsplan Flächen festgesetzt, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind, kann der Eigentümer unter den Voraussetzungen des § 40 Absatz 2 verlangen, dass an diesen Flächen einschließlich der für die Leitungsführungen erforderlichen Schutzstreifen das Recht zugunsten des in § 44 Absatz 1 und 2 Bezeichneten begründet wird. Dies gilt nicht für die Verpflichtung zur Duldung solcher örtlichen Leitungen, die der Erschließung und Versorgung des Grundstücks dienen. Weitergehende Rechtsvorschriften, nach denen der Eigentümer zur Duldung von Versorgungsleitungen verpflichtet ist, bleiben unberührt.
(2) Sind im Bebauungsplan Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern, sonstigen Bepflanzungen und Gewässern sowie das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, ist dem Eigentümer eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten, wenn und soweit infolge dieser Festsetzungen
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https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfitur2/ressourcen/dateien/veranstaltungen/folde...
Literaturhinweise Planungsrecht. 1. Gesetzestexte. Beck`sche Textausgaben, Baugesetzbuch: BauGB und Fachplanungsgesetze,. 25. Aufl. 2009. Beck`sche Textausgaben, Gesetze des Freistaates Sachsen, Loseblatt dtv-Beck-Texte Nr. 5018, Baugesetzbuch: BauGB, 41
http://www.amt-schrevenborn.de/media/custom/2782_560_1.PDF?1506431245
AUFGRUND DES § 10 DES BAUGESETZBUCHES (BauGB) SOWENACH §84DERLANDESBAUORDNUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN (LB0) UND DES § 18 DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES (BNatSchG) WIRD NACH BESCHLUSSFASSUNG DURCH DIE GEMEINDEVERTRETUNG VOM 30.04.2013 FOLGENDE.
http://www.apensen.de/downloads/datei/OTA2MDAxNjgzOy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92a...
24.08.2017 - Grünordnung (§ 9 (1) Nr. 20 und Nr. 25a) BauGB). 9.1 Auf jedem Grundstück ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum als. Hochstamm von mind. 12 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe, zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen. Hierfür kommen i
https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwi...
Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe. -Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz-. BEGRÜNDUNG gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) zum. Bebauungsplan 12-41B vom 10. Oktober 2012 für die Grundstücke Zeltinger Platz 1 / 17, 2 / 18, Wiltinger Str
http://www.spd-graefelfing.de/dl/1F_BayVGH_18-1-2016_Begruendung_1.pdf
18.01.2016 - 65 Sofern die Begründung des Bebauungsplans unvollständig sein sollte, ist dies nach. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 BauGB unbeachtlich. 66 2. Der Bebauungsplan 1 F leidet jedoch an materiellen Fehlern, die zu seiner Unwirk- samkeit fü
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_41/
20.10.2015 - 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen. (1) 1Sind im Bebauungsplan Flächen festgesetzt, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind, kann der Eigentümer unter den
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?showdocc...
Durch Art. 2 BauGB-Gesetz sind aufgehoben worden: a). das Städtebauförderungsgesetz (StBauFG); auf Nr. 6 wird hingewiesen;. b). die Verordnung über die Kosten der Ordnungsmaßnahmen nach § 41 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes;. c). die Verordnung übe
http://www.langelsheim.de/media/custom/2386_1160_1.PDF?1500443361
5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB) hier: Schwermetalle. Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Umgrenzung der für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen, deren. Bürgermeister. Langelsheim, den wirksam geworden. Die 41. Änderung des Flächennutz
http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjc5NzUz.x4s?ecid=2430&backCid=2332
04.07.2017 - 41/2017. Bebauungsplan Nr. 65/9 „Rhedaer Straße“ 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 65/9 2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB im Rahm
http://www.flintbek.de/politik_risodokument_dokument_offen_2_898566_ansehen.html
Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 Abs. 3a BauGB). Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind im Rahmen der festgesetzten. Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im. Durchführungsvertra