(1) Sind im Bebauungsplan
(2) Der Eigentümer kann die Übernahme der Flächen verlangen,
(3) Dem Eigentümer ist eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten, wenn und soweit Vorhaben nach § 32 nicht ausgeführt werden dürfen und dadurch die bisherige Nutzung seines Grundstücks wirtschaftlich erschwert wird. Sind die Voraussetzungen des Übernahmeanspruchs nach Absatz 2 gegeben, kann nur dieser Anspruch geltend gemacht werden. Der zur Entschädigung Verpflichtete kann den Entschädigungsberechtigten auf den Übernahmeanspruch verweisen, wenn das Grundstück für den im Bebauungsplan festgesetzten Zweck alsbald benötigt wird.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://prof-rauch-tu-dresden.de/wp-content/uploads/2015/07/Die-planungsrechtlic...
Öffentliches Baurecht, TU Dresden. 2/40. § 29 BauGB: „(1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder. Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Grabungen größeren. Umfangs sowie für Ausschachtungen, Ablageru
https://www.garbsen.de/downloads/datei/OTA0MDEzNDk4Oy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92...
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 den Bebauungsplan. Nr. 4/40 sowie die Teilaufhebungen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ziel der Planung ist die Neuordnung einer möglichen Bebauung auf der bisherigen. Freifläche im S
https://landsiedlung.de/wp-content/uploads/2018/02/020301_Bebauungsplan_1000_Wi...
194/1. Füllschema der Nutzungsschablone überbaubare Grundstücksfläche (S 23 BauNVO) nicht überbaubare Grundstücksfläche. Baugrenze ($ 23 Abs.3 BauNVO). YA. 183/6. Baugebiet. 0.3 max. 4,3 m Bergseitig max. 7,0 m Takkelig. Satteldach. 30° -40°. 1842. Stell
https://www.celle.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=2576&ObjID=2831&ObjLa=1
Höhenlage 40,30 m NN. GE II. 0,6. 1,2. 10,0. Bebauungsplan. Nr. 25 Ace. Bebauungsplan. Nr. 16 Ace I.Teil. (in Aufstellung). Planzeichenerklärung. -Festsetzungen gem. Planzeichenverordnung -90-. (Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) in
https://www.salzgitter.de/rathaus/downloads/FNP_40.pdf
n n n n n n n n n n n n n Ortsüblich durch das Amtsblatt für die Stadt. Salzgitter Nr. ... bekannt gemacht. Der Entwurf der 40. Änderung N.N. des Flächennutzungsplanes und der. Begründung haben erneut vom ............... bis. n n n n n n n n n n n n n n
http://www.beck-shop.de/baugesetzbuch-baugb/productview.aspx?product=23638682
09.02.2018 - Baugesetzbuch: BauGB, 2018, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-72331-5, portofrei.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_40/
20.10.2015 - (1) 1Sind im Bebauungsplan. Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen,. Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf,. Flächen mit besonderem Nutzungszweck,. von der Bebauung freizuhaltende Schutzflächen und Flä
http://koehler-klett.de/newsletter/dezember-2010/ubernahmeanspruch-und-geldents...
Nach § 40 Abs. 2 BauGB kann der Eigentümer die Übernahme der Flächen durch den Begünstigten (hilfsweise durch die Gemeinde) verlangen, wenn und soweit es ihm mit Rücksicht auf die Festsetzung oder Durchführung des Bebauungsplans wirtschaftlich nicht mehr
https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/BBauG
40, Entschädigung in Geld oder durch Übernahme. § 41, Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen. § 42, Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung. § 43, Entschädigung und
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-062.html
07.10.2011 - Danach kann der Eigentümer, dessen Grundstück infolge einer festgesetzten Nutzungsänderung eine Wertminderung erfährt, eine Geldentschädigung verlangen (§ 42 BauGB). Bei Vorliegen bestimmter gemeinnütziger Festsetzungen im Sinne des § 40 Abs