(1) Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
(2) Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
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http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Staedtebaurecht/staedt...
15.02.2017 - lass Hinweise erfolgen. § 6a Abs. 2 und § 10a Abs. 2 BauGB – Bebauungs- und Flächennutzungsplan. Die Inhalte der neu vorgesehenen §§ 6a und 10a BauGB zum Einstellen in das Internet von. Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen werden als ve
https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/1708_961_1.PDF?1239763824
Seite 1/6. Zusammenfassende Erklärung. 56. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Falder/ Auf dem Bürrig“ im Stadtteil Kerpen. Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Falder/Auf dem Bürrig“. INHALTSV
https://www.twist-emsland.de/pdf_files/b-plan-nr-90-koppelweg/2018-01-31-b90-ur...
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB ist dem Bebauungsplan bzw. der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die. Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
http://www.amerang.de/export/download.php?id=3766
29.08.2017 - August 2017. Gemeinde Amerang. Wasserburger Straße 11. 83123 Amerang. Tel.: 08075/9197-0. Email: info@amerang.de. Aktenzeichen: 6100-01. 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung des Bebauungsplans. Grünhofer Feld;. Zusammenfassen
https://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/10/10/f2/RA-06-17_baunovelle_2017_akt...
16.05.2017 - Baugesetzbuch (BauGB):. I. Änderung des § 4a IV BauGB: Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 II 2 BauGB und die nach § 3 II 1 BauGB auszulegenden Unterlagen müssen zusätzlich im Internet veröffentlicht werden. II. Einfügung der
https://www.buzer.de/gesetz/114/a205252.htm
(1) Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem.
http://www.stadtgrenze.de/s/ezf/zusammenfassende-erklaerung/zusammenfassende-er...
Sie ist auch nicht Teil des Planverfahrens - sondern nach Inkrafttreten des Planwerks anzufertigen. Sie ist beim FNP nach § 6a Abs. 1 BauGB, beim B-Plan nach § 10a Abs. 1 beizufügen, und zwar verpflichtend (weil "ist ..."). Dies gilt sowohl für Neuaufste
https://www.selsingen.de/bauleitpl%C3%A4ne-bekanntmachungen-3-ii-baugb/rechtskr...
Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne (§§ 6a Abs. 2 und 10a Abs. 2 BauGB). Samtgemeinde Selsingen. Hauptstr. 30 27446 Selsingen Tel.: 04284 - 9307-0. Fax: 04284 - 9307-555. samtgemeinde@selsingen.de. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr. Do. 14
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/baurecht-und-hoai/baurecht-und-hoai/baugbb...
13.05.2017 - Mai 2017 ist die BauGB-Novelle in Kraft getreten. Den Kern der Reform bildet die Einführung eines neuen Baugebietstypus in der Baunutzungsverordnung (BauNVO): Das „Urbane Gebiet“ (§ 6a BauNVO). Das Urbane Gebiet soll verschiedene Nutzungsart
http://www.vdh-erkelenz.de/index.php/baugb-novelle-2017.html
Ein neuer § 4a Abs. 4 BauGB gibt daher vor, künftig den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch auf die Homepage der Kommunen einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes (s. Art. 6 A