§ 6a BauGB, Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Paragraph 6a Baugesetzbuch

(1) Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.


(2) Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.


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Planspiel zur Städtebaurechtsnovelle 2016/2017 - BMUB

http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Staedtebaurecht/staedt...
15.02.2017 - lass Hinweise erfolgen. § 6a Abs. 2 und § 10a Abs. 2 BauGB – Bebauungs- und Flächennutzungsplan. Die Inhalte der neu vorgesehenen §§ 6a und 10a BauGB zum Einstellen in das Internet von. Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen werden als ve

Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB zur 56 ...

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Seite 1/6. Zusammenfassende Erklärung. 56. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Falder/ Auf dem Bürrig“ im Stadtteil Kerpen. Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Falder/Auf dem Bürrig“. INHALTSV

Zusammenfassende Erklärung gem. § 6a Abs. 1 BauGB zur 31 ...

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Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB ist dem Bebauungsplan bzw. der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die. Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

nach § 6a BauGB zur 8. Änderung - Gemeinde Amerang

http://www.amerang.de/export/download.php?id=3766
29.08.2017 - August 2017. Gemeinde Amerang. Wasserburger Straße 11. 83123 Amerang. Tel.: 08075/9197-0. Email: info@amerang.de. Aktenzeichen: 6100-01. 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung des Bebauungsplans. Grünhofer Feld;. Zusammenfassen

Übersicht zur Baunovelle 2017 - Jura Intensiv Verlag

https://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/10/10/f2/RA-06-17_baunovelle_2017_akt...
16.05.2017 - Baugesetzbuch (BauGB):. I. Änderung des § 4a IV BauGB: Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 II 2 BauGB und die nach § 3 II 1 BauGB auszulegenden Unterlagen müssen zusätzlich im Internet veröffentlicht werden. II. Einfügung der


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§ 6a BauGB Zusammenfassende Erklärung zum ... - Buzer.de

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(1) Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem.

Zusammenfassende Erklärung nach BauGB ? Eine Allgemeine ...

http://www.stadtgrenze.de/s/ezf/zusammenfassende-erklaerung/zusammenfassende-er...
Sie ist auch nicht Teil des Planverfahrens - sondern nach Inkrafttreten des Planwerks anzufertigen. Sie ist beim FNP nach § 6a Abs. 1 BauGB, beim B-Plan nach § 10a Abs. 1 beizufügen, und zwar verpflichtend (weil "ist ..."). Dies gilt sowohl für Neuaufste

Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne (§§ 6a Abs. 2 und 10a Abs ...

https://www.selsingen.de/bauleitpl%C3%A4ne-bekanntmachungen-3-ii-baugb/rechtskr...
Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne (§§ 6a Abs. 2 und 10a Abs. 2 BauGB). Samtgemeinde Selsingen. Hauptstr. 30 27446 Selsingen Tel.: 04284 - 9307-0. Fax: 04284 - 9307-555. samtgemeinde@selsingen.de. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr. Do. 14

BauGB/BauNVO - Bundesanzeiger Verlag

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13.05.2017 - Mai 2017 ist die BauGB-Novelle in Kraft getreten. Den Kern der Reform bildet die Einführung eines neuen Baugebietstypus in der Baunutzungsverordnung (BauNVO): Das „Urbane Gebiet“ (§ 6a BauNVO). Das Urbane Gebiet soll verschiedene Nutzungsart

BauGB Novelle 2017 - VDH

http://www.vdh-erkelenz.de/index.php/baugb-novelle-2017.html
Ein neuer § 4a Abs. 4 BauGB gibt daher vor, künftig den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch auf die Homepage der Kommunen einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes (s. Art. 6 A


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Erster Teil: Bauleitplanung › Zweiter Abschnitt: Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) › § 6a

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 6a BauGB
    § 6a Abs. 1 BauGB oder § 6a Abs. I BauGB
    § 6a Abs. 2 BauGB oder § 6a Abs. II BauGB

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