Die Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen; Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen nach § 1a Absatz 3 Satz 2 und von Maßnahmen nach § 1a Absatz 3 Satz 4. Sie nutzen dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchstabe b der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3.
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http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4055/AmtsleitertagungApril17_TOPs__HVB...
26.04.2017 - April 2017. BauGB-Änderung wg. UVP-RL. 2. Monitoring (§ 4c BauGB). • Monitoring wird auch auf die Überwachung von Ausgleichsmaßnahmen erstreckt (bislang waren nur erhebliche Umweltauswirkungen zu überwachen). 3. Inhalt des Umweltberichts. •
http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BBSROnline/2002_2006/DL_ON0...
oder freiwillig auch unabhängig von § 4c BauGB durchgeführt würden. Zum Teil beste- hen in bestimmter Hinsicht freiwillige Verwaltungsaufgaben bzw. eingeübte Verwal- tungsroutinen, die zur Überwachung genutzt werden können. Dementsprechend gehen alle Fal
http://www.fulda.de/fileadmin/bauen/bebauungsplan_im_verfahren/fnp/Abbildung_Da...
Datenflussschema und Monitoringablaufkonzept gemäß § 4c BauGB (Stadt Fulda). Untere Naturschutzbehörde. Verfügbare Daten (Daten über Naturschutz und Landschaftspflege):. - Faunistische Gutachten. - Floristische Gutachten. - Genehmigungen. (Kataster: Biot
http://iesar.fh-bingen.de/referenzen/1_Roller_01_Votrag%20Naturschutztagung%202...
umgesetzt wurde. Insofern beruht das Monitoring auf einer zwingenden EU-‐Vorgabe. Die entscheidende Umsetzungsnorm, um die es im Folgenden geht, findet sich in § 4c. BauGB. Die Vorschrift wurde 2006 nur redaktionell angepasst (statt „Anlage“ heißt es jet
https://www.bbn-online.de/fileadmin/RG_Rheinland-Pfalz/2011/2_Tomerius.pdf
4c BauGB - Überwachung. Die Gemeinden überwachen die erheblichen. Umweltauswirkungen, die auf Grund der. Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige. Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der. Lage zu sein,
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1179.htm
Die Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein,
https://difu.de/node/4934
Die Checkliste gibt vor allem Auskunft darüber, welche Umweltauswirkungen bereits durch Behörden nach anderen gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorschriften überwacht werden, wie diese für die nach § 4c BauGB gebotene Überwachung genutzt werden können
http://www.planung-umwelt.de/umweltbericht-nach-baugb/
Für Bauleitplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) ein Umweltbericht zu erstellen (§ 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB), in dem die in der Umweltprüfung ermittelten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswi
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_4c/
20.10.2015 - Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften. § 4c Überwachung [1]. 1Die Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkung
http://www.gemeinde-lichtentanne.de/inhalte/lichtentanne/_aktuelles/aktuelles/0...
Gemäß § 13 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB abgesehen und eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach §