Wird die Enteignung eines Grundstücks von der Gemeinde zu den in § 85 Absatz 1 Nummer 1 und 2 bezeichneten Zwecken aus zwingenden städtebaulichen Gründen beantragt, so genügt anstelle des § 87 Absatz 2 der Nachweis, dass die Gemeinde sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb dieses Grundstücks zu angemessenen Bedingungen vergeblich bemüht hat. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn die Enteignung eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zugunsten der Gemeinde oder eines Sanierungsträgers beantragt wird.
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Maß der baulichen Nutzung (S 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; S 16 BauNVO). GRZ Grundflächenzahl (GRZ). IL Zahl der Vollgeschosse als Höchstmas. GHmaximal zulässige Gebäudehöhe FH maximal zulässige Firsthöhe. THmaximal zulässige Traufhöhe. Bauweise, Baulinien, Baug
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09.01.2018 - Baugrenze. ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, 88 22, 23 BauNVO) siehe Text 3.1. S. Meister. 199 öffentliche Parkflächen. Trennung unterschiedlicher Festsetzungen. F+R. Fuß- und Radweg, öffentlich. Die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Untere
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(GFZ) (S 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB, S 16 BauNVO). Bürgermeister. Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Nr. 11 "Sunderstraße" (Ursprungsplan). Zahl der Vollgeschosse (maximal). (S 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, S 16 BauNVO). Tecklenburg, den . Bauweise, Baulinien, Baugre
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Denkmalbereich Nr.1 "Historischer Stadtkern Tecklenburg" gem. 85 Denkmalschutzgesetz NW. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen. (S 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, SS 22 und 23 BauNVO). Wotel. Baulinie. (89 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, SS 22 und 23 BauNVO). Baugrenze. (89 Abs. 1
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3 Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB). 3.1 Bekanntmachung im Staufer Kurier. 32 Planauslage. 33 inſo-Veranstaltung. 4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange. (§ 4 Abs. 1 BauGB) mit Schreiben. 5 Öffentliche Auslegu
http://geoportal.saarland.de/bplan/Puettlingen/BBPL_Textteil/BBPL_Textteil_PDF_...
3. BAUWEISE, BAULINEN, BAUGRENZEN,. STELLUNG BAULCHER ANLAGEN ( Grenze des räumlichen Geltungsbereichs. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, 88 22, 23 BauNV0) (§ 9 (7) BauGB). Baugrenze mit Bestimmungslinie. (§ 23 (3) BauNW0) D Einzelanlage, die dem Denkmalschutz un
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88/2017. Änderungs-Bebauungsplan Nr. 106/13 „Am Hüttenbrink/Guerickestraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) 1. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, sowie der Beteiligung der Behörden
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Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch (BauGB). Das Baurecht ist – besonders durch europarechtliche Vorgaben – in stetigem Wandel begriffen. Um daher...
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1987 versuchte sich die Bonner Politik dann (entsprechend dem Jahrhundertwurf des Bürgerlichen Gsesetzbuchs BGB von 1900) ebenfalls an einem Jahrhundertwurf, nämlich ganz bescheiden des Baugesetzbuchs BauGB, wo zwei unterschiedliche, ja gegensätzliche In
https://www.moers.de/de/stadtentwicklung/88.-flaechennutzungsplanaenderung-der-...
88. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Moers, Stadtmitte (Dr.-Hermann-Boschheidgen-straße) gemäß § 2 BauGB. Artikel vorlesen lassen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 für den nachfolgend aufgefüh