(1) Haftet bei einer Hypothek, die aufrechterhalten oder durch ein neues Recht an einem anderen Grundstück ersetzt wird, der von der Enteignung Betroffene zugleich persönlich, so übernimmt der Enteignungsbegünstigte die Schuld in Höhe der Hypothek. Die §§ 415 und 416 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend; als Veräußerer im Sinne des § 416 ist der von der Enteignung Betroffene anzusehen.
(2) Das Gleiche gilt, wenn bei einer Grundschuld oder Rentenschuld, die aufrechterhalten oder durch ein neues Recht an einem anderen Grundstück ersetzt wird, der von der Enteignung Betroffene zugleich persönlich haftet, sofern er spätestens in dem nach § 108 anzuberaumenden Termin die gegen ihn bestehende Forderung unter Angabe ihres Betrags und Grunds angemeldet und auf Verlangen der Enteignungsbehörde oder eines Beteiligten glaubhaft gemacht hat.
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http://d-nb.info/955512980/04
nach BauGB 98. Inhalte und Leistungsstórungen. ErschlieSungsvertrag. Stadtebaulicher Vertrag. Vorhaben- und Erschliefiungsplan. Vbrhabenbezogener Bebauungsplan von. Professor Dr. Hans-Jórg Birk. Rechtsanwalt und. Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Stuttgar
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/584fc465-3374-4740-9d7d-806c062d55c1/11058.pdf
06.05.1999 - Birk, Die städtebaulichen Verträge nach BauGB 98, 3. Aufl. 1999, Rn. 507; Krautzberger, in: Battis/ Krautzberger/Löhr, § 12 BauGB Rn. 17; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg,. BauGB, Stand: Sept. 1998, § 7 BauGBMaßnG Rn. 58, 62; Quaas
https://www.o-sp.de/download/ratingen/162332
Der Rat der Stadt hat am die öffentliche. Auslegung der 98.FNP - Änderung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung am im Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. / haben dieser Plan, die Begründung und die bereits vorliegenden umweltbezo
http://www.roesrath.de/bp-98-bonitzberg-satzung-b-plan-98---a1.PDFx?forced=true
Der Rat der Stadt Rösrath hat Inselner Sitzung am 03.03.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 E | P la ZG) | Ch U ng 3,39. "Bonitzberg" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (i. d. F. der Bekanntmachung 3389 7 a B4 v
http://www.morbach.de/wp-content/uploads/2017/11/Odert_-_K98_Text.pdf
„Odert – Westlich der K 98“ zur Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile und zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Der Gemeinderat Morbach hat auf der Rechtsgrundlage des § 34 Abs.
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1275.htm
(1) Haftet bei einer Hypothek, die aufrechterhalten oder durch ein neues Recht an einem anderen Grundstück ersetzt wird, der von der Enteignung Betroffene zugleich persönlich, so übernimmt der Enteignungsbegünstigte die Schuld in.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_98/
20.10.2015 - 98 Schuldübergang. (1) 1Haftet bei einer Hypothek, die aufrechterhalten oder durch ein neues Recht an einem anderen Grundstück ersetzt wird, der von der Enteignung Betroffene zugleich persönlich, so übernimmt der Enteignungsbegünstigte die S
https://www.zvab.com/st%C3%A4dtebaulichen-Vertr%C3%A4ge-BauGB-Inhalte-Leistungs...
226 Seiten; Das hier angebotene Buch stammt aus einer teilaufgelösten wissenschaftlichen Bibliothek und trägt die entsprechenden Kennzeichnungen (Rückenschild, Instituts-Stempel.). Schnitt und Einband sind etwas staubschmutzig; Der Buchzustand ist ansons
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/archiv/1002667
17.07.2017 - 1.4 Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98/10 „Wanderer-Viertel“, bestehend aus der Planzeic
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