(1) Zur Deckung der Kosten der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als Einheit (Gesamtmaßnahme) werden Finanzierungs- und Förderungsmittel (Städtebauförderungsmittel) eingesetzt. Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung, deren Finanzierung oder Förderung auf anderer gesetzlicher Grundlage beruht, sollen die in den jeweiligen Haushaltsgesetzen zur Verfügung gestellten Finanzierungs- oder Förderungsmittel so eingesetzt werden, dass die Maßnahmen im Rahmen der Sanierung durchgeführt werden können.
(2) Städtebauförderungsmittel können eingesetzt werden für
(3) Städtebauförderungsmittel können für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 eingesetzt werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt dies auch für entsprechende Maßnahmen, zu deren Durchführung sich der Eigentümer gegenüber der Gemeinde vertraglich verpflichtet hat, sowie für darüber hinausgehende Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.
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https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_2/Referat_21b/Staedtebau/Publikation...
05.10.2016 - Städtebauliches Erneuerungsprogramm – Soziale Stadt. ADD, Referat 21b, Rainer Schmitt. 3. 1) Private Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen. i.S.d. § 164a Abs. 3 S.2 1.HS BauGB § 7h Abs. 1 S. 1 EStG. Förderrecht Steuerrecht im Rahmen der
https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/4231568.pdf
Verankerung der Städtebauförderung im Baugesetzbuch (§§ 164a und. 164b BauGB). V. Inkrafttreten und Überleitungsrecht. I. Einleitung. Das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BauROG) vom 18. August 1997 (BGBI. I S. 2081) hat die bewährten Regelungen für stä
http://www.rechnungshof.sachsen.de/jb2008/jb08-14.pdf
messen sind, Leistungen für zuwendungsfähige Ausgaben und deren Abrechnung betreffen oder den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und noch nicht anderwei- tig abgegolten wurden (vgl. § 164a Abs. 2 Nr. 4 BauGB i. V. m. §§ 157 ff. BauGB und die Verwal
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/file/21043/download?token=qiwDHRs2
2.1 Das Sanierungs- und Entwicklungsrecht des Baugesetzbuches, insbeson- dere die §§ 136 bis 171 BauGB. 2.2 Das Förderungsrecht nach den §§ 164 a, 164 b und 169 Abs. 1 Nr. 9. BauGB in Verbindung mit der zwischen Bund und Ländern abzuschließen- den Verwal
http://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/Mus...
2.3 das Förderungsrecht nach den §§ 164 a, 164 b und 169 Abs. 1 Nr. 9 BauGB in Verbin- dung mit der zwischen Bund und Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung-. Städtebauförderung, die Vorschriften über das Modernisierungs- und Instandsetzungsgeb
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.htm...
12.12.2016 - Auf der Grundlage des § 33 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) geändert worden ist, we
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_164a/
20.10.2015 - 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln. (1) 1Zur Deckung der Kosten der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als Einheit (Gesamtmaßnahme) werden Finanzierungs- und Förderungsmittel (
https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/164a
164a BauGB: Zur Deckung der Kosten der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als Einheit (Gesamtmaßnahme) werden Finanzierungs- und Förderungsmittel (Städtebauförderungsmittel) eingesetzt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=2147&vd_back=N64...
für die Bestätigung als Entwicklungsträger nach § 167 Abs. 1 in Verbindung mit § 158 Abs. 3 BauGB,. - für die Erteilung von Bewilligungen von Städtebauförderungsmitteln für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach § 164 a BauGB und für städtebauliche Entw
https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/BBauG
164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln · 03.11.2017 · § 164b Verwaltungsvereinbarung · 03.11.2017 · Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen · 03.11.2017 · § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen · 03.11.2017 · § 166 Zuständigkeit und Au