(1) Der Bund kann zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen nach Artikel 104b des Grundgesetzes den Ländern nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes Finanzhilfen für Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände nach einem in gleicher Weise geltenden, allgemeinen und sachgerechten Maßstab gewähren. Der Maßstab und das Nähere für den Einsatz der Finanzhilfen werden durch Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt.
(2) Schwerpunkt für den Einsatz solcher Finanzhilfen sind
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http://planung-tu-berlin.de/Bodennutzungsplanung/9-Fehlallokation.ppt
Städtebauförderungsmittel des Bundes: Grundlage Art. 104 a Abs. 4 GG, Umsetzung über § 164 b Abs. 1 BauGB nach Verwaltungsvereinbarung. Gem. § 164 b Abs. 2 BauGB schwerpunktmäßige förderungsfähige Investitionsbereiche (Förderschwerpunkte):. Stärkung von
http://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/VVS...
I. Zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen nach §§ 164 a, 164 b und 169 Abs. 1 Nummer 9. Baugesetzbuch (BauGB) gewährt der Bund den Ländern im Jahr 2002 Finanzhilfen für. Investitionen der Gemeinden (Gemeindeverbände). Diese Verwaltungsvereinbarung regel
https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/4231568.pdf
164b BauGB). V. Inkrafttreten und Überleitungsrecht. I. Einleitung. Das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BauROG) vom 18. August 1997 (BGBI. I S. 2081) hat die bewährten Regelungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 ff. BauGB) und für städteb
https://www.landkreis-coburg.de/files/18-2017.pdf
19.05.2017 - der o. g. Grundlagen erfolgt. Die §§ 137 und 139 BauGB (Beteiligung und. Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen. Aufgabenträger) sind gemäß § 171b Abs. 3 BauGB bei der. Vorbereitung und. Durchführung der. Stadtumbaumaßnahmen entspre
http://www.meerbusch.de/C125740A002A1DBF/0/62480E1F8B07B16FC1257D46004B28FA/$fi...
bis einschließlich als Entwurf öffentlich aus. Dieser Plan wurde gem. S 10 (1) BauGB İ.V.m. 87 GO NRW durch den. Rat der Stadt am 24.6.2010 als Satzung beschlossen. Baum. 1. vereinfachte Änderung des. Bebauungsplanes Nr. 164 B in Meerbusch - Lank - Latum
http://www.galk.de/arbeitskreise/ak_planung/down/PosPapier_BauGB_201605.pdf
Schließlich nimmt § 136 Abs. 4 BauGB Bezug auf den potenziellen Beitrag der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. Ergänzungsbedarf besteht insbesondere bei Nr. 1 und Nr. 4, da dort Aspekte der biologischen Vielfalt nicht explizit verankert sind. 11. Regel
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_164b/
05.09.2006 - 164b Verwaltungsvereinbarung [1]. (1) 1Der Bund kann zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen nach Artikel 104b des Grundgesetzes den Ländern nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes Finanzhilfen für Investitionen der Gemeinden
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/staedtebauliche-sani...
Bund und Länder schließen i. A. jährlich eine Verwaltungsvereinbarung über die Verwendung der Städtebauförderungsmittel ab. In § 164b Abs. 2 BauGB werden dafür die Schwerpunkte für den Einsatz der Finanzhilfen benannt: Stärkung der Innenstädte und Ortsze
https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/164b
164b BauGB: Der Bund kann zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen nach Artikel 104b des Grundgesetzes den Ländern nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes Finanzhilfen für Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände nach einem in glei
https://www.arl-net.de/de/commin/deutschland-germany/34-besonderes-kommunales-b...
... sowie informelle Instrumente, z.B. die städtebauliche Rahmenplanung, stützen. Zahlreiche Einzelvorschriften des besonderen Städtebaurechts betreffen die Durchführung verschiedenster Maßnahmen, z.B. die Verantwortlichkeiten für Planung und Kosten. Stä
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.htm...
12.12.2016 - Auf der Grundlage des § 33 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) geändert worden ist, we