§ 13 BauGB, Vereinfachtes Verfahren
Paragraph 13 Baugesetzbuch

(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert oder enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Absatz 2a oder Absatz 2b, kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn

1.
die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird,
2.
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen und
3.
keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.


(2) Im vereinfachten Verfahren kann

1.
von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden,
2.
der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Absatz 2 durchgeführt werden,
3.
den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 durchgeführt werden.
Wird nach Satz 1 Nummer 2 die betroffene Öffentlichkeit beteiligt, gilt die Hinweispflicht des § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 entsprechend.


(3) Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nummer 2 ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

die anwendung des beschleunigten verfahrens nach § 13 a ...

https://www.i-s-u.de/uploads/media/isu_aktuell_1_2008.pdf
können Bebauungspläne seit etwas mehr als einem Jahr in einem „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt werden. Ähn- lich wie im bereits bestehenden § 13 BauGB, der die „ver- einfachte“ Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans zum Gegenstand hat, kann d

13 und 13 a BauGB Vereinfachtes und ... - Michael Krautzberger

http://www.krautzberger.info/assets/grundkurs/13_13a_BauGB.pdf
www.krautzberger.info. 3. Beschleunigtes Verfahren. „13 a BauGB“. • Erweiterung der Regelungen über das vereinfachte Verfahren. • u.a. Freistellung von der Umweltprüfung. • von der naturschutzrechtlichen. Eingriffsregelung ...

Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte ...

https://www.bundestag.de/blob/496940/fd90db88ec19bee622321eaa69dd5c9f/wd-7-001-...
17.01.2017 - Zielsetzung des Gesetzentwurfs. 4. 3. Einbeziehung von Außenbereichsflächen. 5. 3.1. Vereinfachtes Verfahren, § 13 BauGB. 6. 3.2. Beschleunigtes Verfahren, § 13a BauGB. 7. 3.3. Ausgleichungspflicht im beschleunigten Verfahren. 7. 4. Vereinba

Das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - Stadt Gießen

https://www.giessen.de/media/custom/684_13048_1.PDF?1423567970
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch. Ziele und Ausgangslage des beschleunigten Verfahrens. Zum 01.01.2007 hat der Gesetzgeber auf der Grundlage der wesentlichen Prinzipien des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ein

Bayerisches Staatsministerium des Innern

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib5_bauplanungsr...
12.01.2007 - Diesem Ziel dient vor allem das neue be- schleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB). Daneben enthält das Gesetz eine Reihe weiterer Änderungen des BauGB und der. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Im Folgende


Webseiten zum Paragraphen

§ 13 BauGB Vereinfachtes Verfahren Baugesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1189.htm
(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der.

Bundestag beschließt Baurechtsnovelle | DStGB

https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2017/Bundestag%20beschlie%C3%9Ft%...
10.03.2017 - Das Gesetz greift insbesondere die vom DStGB geforderte Neuregelung zu einem beschleunigten Verfahren im Außenbereich auf (§ 13b BauGB-neu). Die Regelung sieht vor, befristet ein beschleunigtes Verfahren analog § 13a BauGB zuzulassen, wenn e

§ 13 b BauGB - Anwendung / Service des Stadtplanungsbüros Dr.-Ing ...

http://www.stadtgrenze.de/s/bbg/2017/13b-02.htm
13b BauGB. Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die si

§ 13b BauGB / Service des Stadtplanungsbüros Dr.-Ing. Johann Hartl

http://www.stadtgrenze.de/s/bbg/2017/13b.htm
13b BauGB - B-Plan der Innenentwicklung im Außenbereich. § 13b BauGB: Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zuläss

B-Plan nach § 13b BauGB - Unterschied zum Angebots ... - Johann Hartl

http://www.stadtgrenze.de/s/bbg/2017/13b-05.htm
Der B-Plan nach § 13b BauGB ist in der Substanz ein klassischer Angebots-Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB. Vom Verfahren her wird er jedoch wie ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGb bzw. ein B-Plan im vereinfachten Verfahren nach §


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Erster Teil: Bauleitplanung › Vierter Abschnitt: Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren › § 13

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 13 BauGB
    § 13 Abs. 1 BauGB oder § 13 Abs. I BauGB
    § 13 Abs. 2 BauGB oder § 13 Abs. II BauGB
    § 13 Abs. 3 BauGB oder § 13 Abs. III BauGB

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