(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert oder enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Absatz 2a oder Absatz 2b, kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn
(2) Im vereinfachten Verfahren kann
(3) Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nummer 2 ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
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https://www.i-s-u.de/uploads/media/isu_aktuell_1_2008.pdf
können Bebauungspläne seit etwas mehr als einem Jahr in einem „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt werden. Ähn- lich wie im bereits bestehenden § 13 BauGB, der die „ver- einfachte“ Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans zum Gegenstand hat, kann d
http://www.krautzberger.info/assets/grundkurs/13_13a_BauGB.pdf
www.krautzberger.info. 3. Beschleunigtes Verfahren. „13 a BauGB“. • Erweiterung der Regelungen über das vereinfachte Verfahren. • u.a. Freistellung von der Umweltprüfung. • von der naturschutzrechtlichen. Eingriffsregelung ...
https://www.bundestag.de/blob/496940/fd90db88ec19bee622321eaa69dd5c9f/wd-7-001-...
17.01.2017 - Zielsetzung des Gesetzentwurfs. 4. 3. Einbeziehung von Außenbereichsflächen. 5. 3.1. Vereinfachtes Verfahren, § 13 BauGB. 6. 3.2. Beschleunigtes Verfahren, § 13a BauGB. 7. 3.3. Ausgleichungspflicht im beschleunigten Verfahren. 7. 4. Vereinba
https://www.giessen.de/media/custom/684_13048_1.PDF?1423567970
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch. Ziele und Ausgangslage des beschleunigten Verfahrens. Zum 01.01.2007 hat der Gesetzgeber auf der Grundlage der wesentlichen Prinzipien des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ein
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib5_bauplanungsr...
12.01.2007 - Diesem Ziel dient vor allem das neue be- schleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB). Daneben enthält das Gesetz eine Reihe weiterer Änderungen des BauGB und der. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Im Folgende
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1189.htm
(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der.
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2017/Bundestag%20beschlie%C3%9Ft%...
10.03.2017 - Das Gesetz greift insbesondere die vom DStGB geforderte Neuregelung zu einem beschleunigten Verfahren im Außenbereich auf (§ 13b BauGB-neu). Die Regelung sieht vor, befristet ein beschleunigtes Verfahren analog § 13a BauGB zuzulassen, wenn e
http://www.stadtgrenze.de/s/bbg/2017/13b-02.htm
13b BauGB. Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die si
http://www.stadtgrenze.de/s/bbg/2017/13b.htm
13b BauGB - B-Plan der Innenentwicklung im Außenbereich. § 13b BauGB: Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zuläss
http://www.stadtgrenze.de/s/bbg/2017/13b-05.htm
Der B-Plan nach § 13b BauGB ist in der Substanz ein klassischer Angebots-Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB. Vom Verfahren her wird er jedoch wie ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGb bzw. ein B-Plan im vereinfachten Verfahren nach §