Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.
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https://www.bundestag.de/blob/496940/fd90db88ec19bee622321eaa69dd5c9f/wd-7-001-...
17.01.2017 - Zielsetzung des Gesetzentwurfs. 4. 3. Einbeziehung von Außenbereichsflächen. 5. 3.1. Vereinfachtes Verfahren, § 13 BauGB. 6. 3.2. Beschleunigtes Verfahren, § 13a BauGB. 7. 3.3. Ausgleichungspflicht im beschleunigten Verfahren. 7. 4. Vereinba
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/nachbarnatur/170206_nabu-baugb-no...
23.01.2017 - das beschleunigte Verfahren (§ 13b BauGB). Die Planung, Entwicklung und Erschließung zusätzlicher Bau-, Wohn- und Nutzflä- chen sollte grundsätzlich im Bestand erfolgen. Flächenpotenziale für Wohnen, Handel,. Gewerbe, Industrie und Dienstlei
http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Staedtebaurecht/umsetz...
stellt werden können (§ 13b BauGB). b) Flankierende Regelungen zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Flankierend zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie sollen im Baugesetzbuch Regelungen getroffen werden, die – über den verpflichtenden Umsetzungsbeda
http://www.saterland.de/downloads/datei/OTAwMDAwNzQzOy07L3Vzci9sb2NhbC9ldGMvaHR...
05.12.2017 - 13b Baugesetzbuch (BauGB). 1. Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Saterland hat die Aufstellung des o. g. Be- bauungsplanes Nr. 131 in Ramsloh beschlossen. Der Geltungsbereich dieses Bauleitplanes ist in de
http://www.stueer.business.t-online.de/aufsatzc/baur0417.pdf
nigten Verfahren aufgestellt werden können (§ 13b. BauGB-E). Schon § 246 III BauGB nach der „Flüchtlings- novelle“ öffnete den Außenbereich für bisher nicht privi- legierte Vorhaben. Die vorgeschlagene Neuregelung in §. 13b BauGB-E geht noch einen Schrit
http://www.stadtgrenze.de/s/bbg/2017/13b.htm
13b BauGB - B-Plan der Innenentwicklung im Außenbereich. § 13b BauGB: Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zuläss
http://www.stadtgrenze.de/s/bbg/2017/13b-05.htm
Der B-Plan nach § 13b BauGB ist in der Substanz ein klassischer Angebots-Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB. Vom Verfahren her wird er jedoch wie ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGb bzw. ein B-Plan im vereinfachten Verfahren nach §
http://www.uvp.de/de/uvp-recht/77-rechtsprechnung/887-stellungnahme-der-uvp-ges...
Nach dem vorgesehenen neuen § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“, der im Referentenentwurf des BMUB noch nicht enthalten war, sollen nun Bebauungspläne mit einer Grundfläche bis zu 10.000 m² (dies entspricht
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2017/Bundestag%20beschlie%C3%9Ft%...
10.03.2017 - Das Gesetz greift insbesondere die vom DStGB geforderte Neuregelung zu einem beschleunigten Verfahren im Außenbereich auf (§ 13b BauGB-neu). Die Regelung sieht vor, befristet ein beschleunigtes Verfahren analog § 13a BauGB zuzulassen, wenn e
https://www.zukunft-mobilitaet.net/community/index.php?/topic/96-%C2%A7-13b-bau...
06.03.2017 - Weniger stark wird über den neu eingefügten § 13b BauGB debattiert, welcher ebenfalls im Gesetzentwurf zur "Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" enthalten ist: Zitat. §