§ 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung
Paragraph 13a Baugesetzbuch

(1) Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt

1.
weniger als 20 000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder
2.
20 000 Quadratmetern bis weniger als 70 000 Quadratmetern, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.
Wird in einem Bebauungsplan weder eine zulässige Grundfläche noch eine Größe der Grundfläche festgesetzt, ist bei Anwendung des Satzes 2 die Fläche maßgeblich, die bei Durchführung des Bebauungsplans voraussichtlich versiegelt wird. Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.


(2) Im beschleunigten Verfahren

1.
gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 entsprechend;
2.
kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen;
3.
soll einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum oder zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden;
4.
gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.


(3) Bei Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen,

1.
dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt werden soll, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 2 einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe, und
2.
wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfindet.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 kann mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 verbunden werden. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 2 erfolgt die Bekanntmachung nach Satz 1 nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls.


(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplans.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB

http://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/144/Pr%C3%BCfbogen%20-%20Ausf%C3%BCl...
Insofern ein Sachverhalt zutrifft, liegt kein Anhaltspunkt für eine Beeinträchtigung vor. 7. Größe der festzusetzenden Grundfläche 20.000 bis < 70.000 m². gem. § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 u. S. 3 BauGB. Ergibt sich aus lfd. Nr. 2. Die Anwendung des beschleun


PDF Dokumente zum Paragraphen

13 und 13 a BauGB Vereinfachtes und ... - Michael Krautzberger

http://www.krautzberger.info/assets/grundkurs/13_13a_BauGB.pdf
www.krautzberger.info. 3. Beschleunigtes Verfahren. „13 a BauGB“. • Erweiterung der Regelungen über das vereinfachte Verfahren. • u.a. Freistellung von der Umweltprüfung. • von der naturschutzrechtlichen. Eingriffsregelung ...

Das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - Stadt Gießen

https://www.giessen.de/media/custom/684_13048_1.PDF?1423567970
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch. Ziele und Ausgangslage des beschleunigten Verfahrens. Zum 01.01.2007 hat der Gesetzgeber auf der Grundlage der wesentlichen Prinzipien des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ein

die anwendung des beschleunigten verfahrens nach § 13 a ...

https://www.i-s-u.de/uploads/media/isu_aktuell_1_2008.pdf
Das Baugesetzbuch (BauGB) wurde vor nunmehr gut einem. Jahr umfassend novelliert. Hierbei ging es nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere um die „Erleichterung von. Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte“. Kernstück der damaligen Nove

Beschleunigtes Verfahren - § 13 a BauGB - im Landratsamt Ravensburg

https://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/params_E-602764252/2635366/...
Alternative. Verfahren nach. § 13 a Abs. 3 BauGB: Bekannt zu machen ist, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und. Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die. Öffentlichkeit innerhalb einer

Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte ...

https://www.bundestag.de/blob/496940/fd90db88ec19bee622321eaa69dd5c9f/wd-7-001-...
17.01.2017 - Zielsetzung des Gesetzentwurfs. 4. 3. Einbeziehung von Außenbereichsflächen. 5. 3.1. Vereinfachtes Verfahren, § 13 BauGB. 6. 3.2. Beschleunigtes Verfahren, § 13a BauGB. 7. 3.3. Ausgleichungspflicht im beschleunigten Verfahren. 7. 4. Vereinba


Webseiten zum Paragraphen

Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB – Planungspraxis ...

http://planungspraxis.bund-wiki.de/index.php?title=Das_beschleunigte_Verfahren_...
27.02.2013 - Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach | § 13a BauGB betreffen ausschließlich Bebauungspläne der Innenentwicklung. Das sind Bebauungspläne, die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Inne

Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren durch § 13a BauGB

https://www.heuer-dialog.de/aktuell/22.10.2010
22.10.2010 - Wo findet das Verfahren Anwendung? Das beschleunigte Verfahren ist nur auf Maßnahmen der Innenentwicklung, daher auf bereits erschlossene Ortsteile, anwendbar. § 13a BauGB enthält zwei verschiedene Flächenobergrenzen: Beträgt die zulässige G

Bundestag beschließt Baurechtsnovelle | DStGB

https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2017/Bundestag%20beschlie%C3%9Ft%...
10.03.2017 - Das Gesetz greift insbesondere die vom DStGB geforderte Neuregelung zu einem beschleunigten Verfahren im Außenbereich auf (§ 13b BauGB-neu). Die Regelung sieht vor, befristet ein beschleunigtes Verfahren analog § 13a BauGB zuzulassen, wenn e

Bauleitplanung: Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne im ...

http://www.labuen.de/bauleitplanung-beschleunigtes-verfahren-fuer-bebauungsplae...
16.05.2017 - Die Gemeinden haben seit dem 13. Mai 2017 die Möglichkeit, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren für den Außenbereich aufzustellen. Die Novelle des Baugesetzbuches vom 04. Mai 2017 führt einen neuen § 13b ein und dehnt die bereits beste

OVG Münster zum Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)

http://www.cbh.de/News2/Verwaltung-Wirtschaft/2014/OVG-Muenster-zum-Bebauungspl...
12.08.2014 - Eine Kommune stellte einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) auf. Es handelte sich um einen sogenannten Angebots-Bebauungsplan, der mit zwei städtebaulichen Verträgen zwischen der


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Erster Teil: Bauleitplanung › Vierter Abschnitt: Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren › § 13a

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 13a BauGB
    § 13a Abs. 1 BauGB oder § 13a Abs. I BauGB
    § 13a Abs. 2 BauGB oder § 13a Abs. II BauGB
    § 13a Abs. 3 BauGB oder § 13a Abs. III BauGB
    § 13a Abs. 4 BauGB oder § 13a Abs. IV BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net