Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen im Sinne des § 11 insbesondere mit den beteiligten Eigentümern durchzuführen. Gegenstände der Verträge können insbesondere auch sein
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http://www.krautzberger.info/assets/2012/03/Musterinf%C3%BChrungserlass.pdf
3.2.2 Stadtumbauvertrag (§ 171c). .... entwickelt werden (vgl. Begründung Regierungsentwurf zu § 5 Absatz 2 b BauGB – BR-Drs. 344/11). Kerninhalte des Teilflächennutzungsplans bilden .... 1 Ergänzend wird auf die „Hinweise zur Privilegierung von Biomasse
https://service.hessen.de/html/files/baugbaendg_2011_-_mustererlass.pdf
16.12.2011 - 3.2.2 Stadtumbauvertrag (§ 171c). .... Begründung Regierungsentwurf zu § 5 Absatz 2 b BauGB – BR-Drs. 344/11). Kerninhalte des Teilflächennutzungsplans bilden .... 1 Ergänzend wird auf die „Hinweise zur Privilegierung von Biomasseanlagen nac
http://www.stadtumbau-sachsen-anhalt.de/Workshop_Dokumente/Workshop_19_03_2015/...
19.03.2015 - Stadtumbau – Rechtliche Rahmenbedingungen § 171 c BauGB. § 171c Stadtumbauvertrag. Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage
https://www.weiden.de/wen/verwaltung/stadtplanung/stadt_verkehr/11_Ausblick_und...
und untereinander gerecht abzuwägen. Die §§ 137 und 139 BauGB wurden bei der Vorbereitung und Durchführung der. Stadtumbaumaßnahmen entsprechend angewendet. Ebenso werden die §§ 164a und 164 b BauGB im Stadtumbaugebiet entsprechend angewendet (vgl. § 171
https://www.goerlitz.de/images/stadtverwaltung/anliegen_pdf/stadtumbausatzung_k...
nehmliche Regelungen der Beteiligten am. Umbauprozess nicht durch Stadtumbau- verträge nach s 171c BauGB erreicht wer- den können und zu befürchten ist, dass. Stadtumbaumaßnahmen nicht im öffent- lichen Interesse liegen und dem städte- baulichen Entwickl
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1358.htm
Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen im Sinne des § 11 insbesondere mit.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_171c/
20.10.2015 - 171a Stadtumbaumaßnahmen · § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept · § 171c Stadtumbauvertrag · § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen. Vierter Teil: Soziale Stadt. § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt. Fünfter Teil:
http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/stadtum.html
Vor allem sollte die überwiegende Zahl der betroffenen Grundstückseigentümer sich bereit erklären, an den Maßnahmen auf der Grundlage von Stadtumbauverträgen im Sinne von § 171c BauGB mitzuwirken. Zur Steuerung und Durchsetzung einer geplanten Stadtumbau
https://difu.de/publikationen/difu-berichte-42004/der-neue-stadtumbauvertrag-er...
Um diese Bedeutung herauszustellen und auch als Orientierungsrahmen für die Anwendungspraxis wurde in § 171c BauGB eine spezielle Regelung zum Stadtumbauvertrag getroffen. Danach soll die Gemeinde zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzepts
https://www.prenzlau.eu/cms/detail.php/bb3.c.284785.de
Die Satzung sollte insbesondere dann angewendet werden, wenn einvernehmliche Regelungen der Beteiligten im Stadtumbauprozess auf der Basis von Stadtumbauverträgen nach § 171c BauGB oder sonstigen Vereinbarungen nicht erreicht werden können und zu befürch