§ 171c BauGB, Stadtumbauvertrag
Paragraph 171c Baugesetzbuch

Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen im Sinne des § 11 insbesondere mit den beteiligten Eigentümern durchzuführen. Gegenstände der Verträge können insbesondere auch sein

1.
die Durchführung des Rückbaus oder der Anpassung baulicher Anlagen innerhalb einer bestimmten Frist und die Kostentragung dafür;
2.
der Verzicht auf die Ausübung von Ansprüchen nach den §§ 39 bis 44;
3.
der Ausgleich von Lasten zwischen den beteiligten Eigentümern.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Muster-Einführungserlass BauGB 2011

http://www.krautzberger.info/assets/2012/03/Musterinf%C3%BChrungserlass.pdf
3.2.2 Stadtumbauvertrag (§ 171c). .... entwickelt werden (vgl. Begründung Regierungsentwurf zu § 5 Absatz 2 b BauGB – BR-Drs. 344/11). Kerninhalte des Teilflächennutzungsplans bilden .... 1 Ergänzend wird auf die „Hinweise zur Privilegierung von Biomasse

Muster-Einführungserlass BauGB 2011 - Service Hessen

https://service.hessen.de/html/files/baugbaendg_2011_-_mustererlass.pdf
16.12.2011 - 3.2.2 Stadtumbauvertrag (§ 171c). .... Begründung Regierungsentwurf zu § 5 Absatz 2 b BauGB – BR-Drs. 344/11). Kerninhalte des Teilflächennutzungsplans bilden .... 1 Ergänzend wird auf die „Hinweise zur Privilegierung von Biomasseanlagen nac

Konzentrationsräume für den vorrangigen Erhalt bzw. Rückbau von ...

http://www.stadtumbau-sachsen-anhalt.de/Workshop_Dokumente/Workshop_19_03_2015/...
19.03.2015 - Stadtumbau – Rechtliche Rahmenbedingungen § 171 c BauGB. § 171c Stadtumbauvertrag. Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage

Ausblick und Empfehlungen - Stadt Weiden

https://www.weiden.de/wen/verwaltung/stadtplanung/stadt_verkehr/11_Ausblick_und...
und untereinander gerecht abzuwägen. Die §§ 137 und 139 BauGB wurden bei der Vorbereitung und Durchführung der. Stadtumbaumaßnahmen entsprechend angewendet. Ebenso werden die §§ 164a und 164 b BauGB im Stadtumbaugebiet entsprechend angewendet (vgl. § 171

Stadtumbausatzung Königshufen - Die Stadt Görlitz

https://www.goerlitz.de/images/stadtverwaltung/anliegen_pdf/stadtumbausatzung_k...
nehmliche Regelungen der Beteiligten am. Umbauprozess nicht durch Stadtumbau- verträge nach s 171c BauGB erreicht wer- den können und zu befürchten ist, dass. Stadtumbaumaßnahmen nicht im öffent- lichen Interesse liegen und dem städte- baulichen Entwickl


Webseiten zum Paragraphen

§ 171c BauGB Stadtumbauvertrag Baugesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1358.htm
Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen im Sinne des § 11 insbesondere mit.

BauGB § 171c Stadtumbauvertrag - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_171c/
20.10.2015 - 171a Stadtumbaumaßnahmen · § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept · § 171c Stadtumbauvertrag · § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen. Vierter Teil: Soziale Stadt. § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt. Fünfter Teil:

Stadtumbau

http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/stadtum.html
Vor allem sollte die überwiegende Zahl der betroffenen Grundstückseigentümer sich bereit erklären, an den Maßnahmen auf der Grundlage von Stadtumbauverträgen im Sinne von § 171c BauGB mitzuwirken. Zur Steuerung und Durchsetzung einer geplanten Stadtumbau

Der neue Stadtumbauvertrag: Ergebnisse einer Difu-Umfrage | DIFU

https://difu.de/publikationen/difu-berichte-42004/der-neue-stadtumbauvertrag-er...
Um diese Bedeutung herauszustellen und auch als Orientierungsrahmen für die Anwendungspraxis wurde in § 171c BauGB eine spezielle Regelung zum Stadtumbauvertrag getroffen. Danach soll die Gemeinde zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzepts

Beschlussvorlage - Stadt Prenzlau

https://www.prenzlau.eu/cms/detail.php/bb3.c.284785.de
Die Satzung sollte insbesondere dann angewendet werden, wenn einvernehmliche Regelungen der Beteiligten im Stadtumbauprozess auf der Basis von Stadtumbauverträgen nach § 171c BauGB oder sonstigen Vereinbarungen nicht erreicht werden können und zu befürch


  • Verortung im BauGB

    BauGBZweites Kapitel: Besonderes Städtebaurecht › Dritter Teil: Stadtumbau › § 171c

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 171c BauGB
    § 171c Abs. 1 BauGB oder § 171c Abs. I BauGB

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