(1) Die Gemeinde legt das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest. Es ist in seinem räumlichen Umfang so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen.
(2) Grundlage für den Beschluss nach Absatz 1 ist ein von der Gemeinde aufzustellendes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen (§ 171a Absatz 3) im Stadtumbaugebiet schriftlich darzustellen sind. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
(3) Die §§ 137 und 139 sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen entsprechend anzuwenden.
(4) Die §§ 164a und 164b sind im Stadtumbaugebiet entsprechend anzuwenden.
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http://www.luedenscheid.de/buerger/bebauungsplan/bplaene_bekanntmachung/Begruen...
Gemäß § 171b BauGB wurde das Stadtumbaugebiet „Bahnhofsquartier und Knapper Straße“ für das Plangebiet des Projektes Denkfabrik aufgestellt und am 22.11.2010 vom Rat der Stadt Lüdenscheid beschlossen. Dieses Stadtumbaugebiet wird nun um den Untersuchungs
https://www.ms.niedersachsen.de/download/49922/Begleitinformation.doc
Festlegung als städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB. Festlegung als Erhaltungsgebiet gemäß § 172 BauGB. Festlegung als Maßnahmegebiet gemäß § 171b BauGB. Festlegung als Maßnahmegebiet gemäß § 171e BauGB. Festlegung durch Beschluss der Ge
http://www.stadtumbaunrw.de/pdf/dokumente/paragraph_171_171e.pdf
Die städtebauliche und die spezielle planerische Aufgabe regelt § 171 b. Der. Stadtumbau soll in hohem Masse auch auf Grund konsensualer Regelungen – vor allem mit und zwischen den betroffenen Eigentümern – durchgeführt werden kann; § 171 c. Die vertragl
https://www.rust.de/adb/original/5a2756a3cb9cde852cad3c97e120b656/B-Plan_Ellenw...
Offenlegung der bebauungsplanentwurf mit begründung hat gemäß § 3 abs. 2 bauGb bei der Gemein- deverwaltung Rust vom 22.07.2011 bis ein- schließlich 22.08.2011 öffentlich ausgelegen. Ortsübliche bekanntgabe durch aushang an der amtlichen Verkündigungstaf
http://stadtplanungsamt.bremerhaven.de/spa16/index.php?option=com_phocadownload...
Page 1. Abgrenzung des. Stadtumbaugebietes. Nr. 2 Leherheide-West gemäß § 171b BauGB. Größe: 150 ha. Stadtplanungsamt. 61/3. Festgelegt von der. Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2007 ohne Maßstab.
http://www.stadtumbaunrw.de/pdf/goldschmidt_56.pdf
von § 171b Abs. 1 BauGB oder Teile davon umfassen (§ 171 d Abs. 1 BauGB). Das. Gebiet muss nicht identisch mit dem im Aufstellungsbeschluss nach § 171 d Abs. 2. BauGB abgegrenzten Gebiet sein. Möglich ist auch der Erlass mehrerer. Stadtumbausatzungen. Mi
https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/HMWVL/rilise_ergaenzung.pdf
01.07.2008 - Fördergebiet der Sozialen Stadt nach § 171e BauGB,. -. Fördergebiet Aktiver Kernbereich entsprechend § 171b BauGB oder. -. Fördergebiet städtebaulicher Denkmalschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1. Nr. 1 BauGB. - die Festlegung anerkannt worden is
http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/stadtum.html
Grundlage des Beschlusses der Gemeinde, eine Stadtumbaumaßnahme durchzuführen, ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 171b Abs. 2 BauGB (vgl. auch § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB). Dieses Konzept muss von der Gemeinde nach einer Anhörung der
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_171b/
20.10.2015 - 171a Stadtumbaumaßnahmen · § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept · § 171c Stadtumbauvertrag · § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen. Vierter Teil: Soziale Stadt. § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt. Fünfter Teil:
http://stadtplanungsamt.bremerhaven.de/spa16/index.php?option=com_phocadownload...
Page 1. Abgrenzung des. Stadtumbaugebietes. Nr. 1 Grünhöfe gemäß § 171b BauGB ohne Maßstab. Größe: 79 ha. Stadtplanungsamt. 61/3. Festgelegt von der. Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2007.
http://www.augustdorf.de/index.php?menuid=371&getlang=de
Am 13.07.2017 beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Ortskern als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB festzulegen. Der Teil C des ISEK (Handlungs- und Maßnahmenkonzept, Zeitplan und Kostenübersicht) wurde als Handlungsleitfaden für die Stadtentwicklun
https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/171b
171b BauGB: Die Gemeinde legt das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest.