(1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, können auch anstelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch nach den Vorschriften dieses Teils durchgeführt werden.
(2) Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist, oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden.
(3) Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, dass
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http://www.stadtumbaunrw.de/pdf/dokumente/paragraph_171_171e.pdf
den im BauGB (seit dem EAG Bau 2004) enthaltenen Regelungen zum sog. Baurecht auf. Zeit“ (vgl. § 5 Abs. 1 S. 3; § 9 Abs. 2; § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; § 35 Abs 5 . 2. § 171a. Stadtumbaumaßnahmen. (1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einhe
https://www.weiden.de/wen/verwaltung/stadtplanung/stadt_verkehr/11_Ausblick_und...
Das vorgeschlagene Gebiet „Bereich. Frauenrichter Straße“ in dem Stadt- umbaumaßnahmen nach §§ 171 a - d. BauGB, wie in den Kapiteln 7. und 8. be- schrieben, erforderlich sind, soll zunächst durch Beschluss des Stadtrates der Stadt. Weiden i. d. OPf. gem
https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/59/Besonderes%20St%E4dtebaurecht%20...
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165 – 171. BauGB) = Erstmalige Entwicklung oder Neuordnung von. Ortsteilen oder Teilen der Gemeinde entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung (§ 165 Abs. 2 BauGB). • St
https://www.sendenhorst.de/fileadmin/seitenbilder/konzepte/innenstadt/rat-20-02...
20.02.2014 - Beschlussvorschlag. 1. Der Rat beschließt, zur Aufwertung und Entwicklung der Innenstadt des Ortsteils. Sendenhorst, Stadtumbaumaßnahmen gem. § 171a BauGB durchzuführen. 2. Der Rat legt das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt wer
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=756-7-03
26.11.2003 - Zu Artikel 1 Nr. 54 (§§ 171a bis 171e BauGB). Nr. 55 (Bezeichnung Zweites Kapitel. Fünfter bis Achter Teil BauGB). Nr. 1 (Inhaltsübersicht BauGB). Nr. 21 (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB. Nr. 46 (§ 85 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 7 BauGB). Nr. 58 (§ 1
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1356.htm
(1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, können auch anstelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch nach.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_171a/
20.10.2015 - 171a Stadtumbaumaßnahmen [1]. (1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, können auch anstelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach diesem Gesetzbuc
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Baurecht/Oeffentlich...
BauGB § 171 a.
http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/stadtum.html
Stadtumbaumaßnahmen sind nach § 171a Abs. 2 BauGB Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebau
https://rittmannsperger.de/leistungen/stadtsanierung-64.php?
Stadtumbau Ost und West nach §§ 171a bis 171d BauGB. Aufgrund des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels in unserer Gesellschaft stehen die Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Die über Jahrzehnte auf Wa