§ 171a BauGB, Stadtumbaumaßnahmen
Paragraph 171a Baugesetzbuch

(1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, können auch anstelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch nach den Vorschriften dieses Teils durchgeführt werden.


(2) Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist, oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden.


(3) Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, dass

1.
die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft sowie den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung angepasst wird,
2.
die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden,
3.
innerstädtische Bereiche gestärkt werden,
4.
nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,
5.
einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,
6.
brachliegende oder freigelegte Flächen einer nachhaltigen, insbesondere dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienenden städtebaulichen Entwicklung oder einer mit dieser verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden,
7.
innerstädtische Altbaubestände nachhaltig erhalten werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

171 a bis d BauGB - Innovationsagentur Stadtumbau NRW

http://www.stadtumbaunrw.de/pdf/dokumente/paragraph_171_171e.pdf
den im BauGB (seit dem EAG Bau 2004) enthaltenen Regelungen zum sog. Baurecht auf. Zeit“ (vgl. § 5 Abs. 1 S. 3; § 9 Abs. 2; § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; § 35 Abs 5 . 2. § 171a. Stadtumbaumaßnahmen. (1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einhe

Ausblick und Empfehlungen - Stadt Weiden

https://www.weiden.de/wen/verwaltung/stadtplanung/stadt_verkehr/11_Ausblick_und...
Das vorgeschlagene Gebiet „Bereich. Frauenrichter Straße“ in dem Stadt- umbaumaßnahmen nach §§ 171 a - d. BauGB, wie in den Kapiteln 7. und 8. be- schrieben, erforderlich sind, soll zunächst durch Beschluss des Stadtrates der Stadt. Weiden i. d. OPf. gem

Besonderes Städtebaurecht - Redeker Sellner Dahs

https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/59/Besonderes%20St%E4dtebaurecht%20...
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165 – 171. BauGB) = Erstmalige Entwicklung oder Neuordnung von. Ortsteilen oder Teilen der Gemeinde entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung (§ 165 Abs. 2 BauGB). • St

Vorlage 880-14 Rat 20.2.2014 - Stadt Sendenhorst

https://www.sendenhorst.de/fileadmin/seitenbilder/konzepte/innenstadt/rat-20-02...
20.02.2014 - Beschlussvorschlag. 1. Der Rat beschließt, zur Aufwertung und Entwicklung der Innenstadt des Ortsteils. Sendenhorst, Stadtumbaumaßnahmen gem. § 171a BauGB durchzuführen. 2. Der Rat legt das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt wer

Bundesrat Antrag

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=756-7-03
26.11.2003 - Zu Artikel 1 Nr. 54 (§§ 171a bis 171e BauGB). Nr. 55 (Bezeichnung Zweites Kapitel. Fünfter bis Achter Teil BauGB). Nr. 1 (Inhaltsübersicht BauGB). Nr. 21 (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB. Nr. 46 (§ 85 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 7 BauGB). Nr. 58 (§ 1


Webseiten zum Paragraphen

§ 171a BauGB Stadtumbaumaßnahmen Baugesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1356.htm
(1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, können auch anstelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch nach.

BauGB § 171a Stadtumbaumaßnahmen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_171a/
20.10.2015 - 171a Stadtumbaumaßnahmen [1]. (1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, können auch anstelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach diesem Gesetzbuc

§ 171 a Stadtumbaumaßnahmen / DRITTER TEIL Stadtumbau ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Baurecht/Oeffentlich...
BauGB § 171 a.

Stadtumbau

http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/stadtum.html
Stadtumbaumaßnahmen sind nach § 171a Abs. 2 BauGB Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebau

Stadtumbau Ost und West nach §§ 171a bis 171d BauGB ...

https://rittmannsperger.de/leistungen/stadtsanierung-64.php?
Stadtumbau Ost und West nach §§ 171a bis 171d BauGB. Aufgrund des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels in unserer Gesellschaft stehen die Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Die über Jahrzehnte auf Wa


  • Verortung im BauGB

    BauGBZweites Kapitel: Besonderes Städtebaurecht › Dritter Teil: Stadtumbau › § 171a

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 171a BauGB
    § 171a Abs. 1 BauGB oder § 171a Abs. I BauGB
    § 171a Abs. 2 BauGB oder § 171a Abs. II BauGB
    § 171a Abs. 3 BauGB oder § 171a Abs. III BauGB

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