(1) Die Gemeinde kann durch Satzung ein Gebiet bezeichnen, das ein festgelegtes Stadtumbaugebiet (§ 171b Absatz 1) oder Teile davon umfasst und in dem zur Sicherung und sozialverträglichen Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen die in § 14 Absatz 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen der Genehmigung bedürfen. Auf die Satzung ist § 16 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.
(2) Ist der Beschluss über die Aufstellung einer Satzung nach Absatz 1 gefasst und ortsüblich bekannt gemacht, ist § 15 Absatz 1 auf die Durchführung der Vorhaben und Maßnahmen im Sinne von Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 darf die Genehmigung nur versagt werden, um einen den städtebaulichen und sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf der Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage des von der Gemeinde aufgestellten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (§ 171b Absatz 2) oder eines Sozialplans (§ 180) zu sichern. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls ein Absehen von dem Vorhaben oder der Maßnahme wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
(4) Die §§ 138, 173 und 174 sind im Gebiet der Satzung nach Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
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https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/bau/baurecht2014/12._stellung...
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 171d BauGB (Satzung zur Sicherung der Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen). Das Einvernehmen zur Baugenehmigung wird erteilt. ja. nein. Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 172 BauGB (Erhaltungssatzung). Da
http://www.bad-berka.de/uploads/tx_bbsatzungen/__171dBauGB.pdf
Satzung der Stadt Bad Berka gemäß § 171d BauGB über die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen in den Wohn- gebieten Solesmeser Straße und Blankenhainer Straße als Teile des. Stadtumbaugebietes der Stadt Bad Berka. Präambel. Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Th
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/a003_stellungnahm...
34 BauGB. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB) im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans. (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 1 BauGB);. Das Bauvorhaben entspr
http://www.stadtumbaunrw.de/pdf/dokumente/paragraph_171_171e.pdf
Stadtumbaumaßnahmen (§ 171 d) auch das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 S. 1. Nr. 4 und der Enteignungstatbestand in § 85 Abs. 1 Nr. 7 eingeführt. 4. Die Regelungen über den Stadtumbau stehen u.a. in sachlichen Zusammenhang mit den im BauGB (se
https://www.kierspe.de/wAssets/docs/rat-verwaltung/innen-aussenbereichssatzunge...
03.11.2011 - Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung und des § 171 d des. Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-06-17_Drs-19-4%20S_b5a04.pdf
16.06.2015 - Jeweils zu Beginn der Legislaturperioden hat die Stadtbürgerschaft bestimmte, ihr nach dem Baugesetzbuch (BauGB) obliegenden Aufgaben, insbesondere im Zu- sammenhang mit den Bauleitplänen, auf die für Bau zuständige städtische. Deputation üb
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_171d/
20.10.2015 - 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen [1]. (1) 1Die Gemeinde kann durch Satzung ein Gebiet bezeichnen, das ein festgelegtes Stadtumbaugebiet (§ 171b Abs. 1) oder Teile davon umfasst und in dem zur Sicherung und sozialverträglichen Durchf
https://rittmannsperger.de/leistungen/stadtsanierung-64.php?
Stadtumbau Ost und West nach §§ 171a bis 171d BauGB. Aufgrund des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels in unserer Gesellschaft stehen die Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Die über Jahrzehnte auf Wa
http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/stadtum.html
Ziel ist die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen auf der Grundlage von städtebaulichen Entwicklungskonzepten. Stadtumbaumaßnahmen gem. §§ 171a bis 171d BauGB. Eingeleitet wird die Stadtumbaumaßnahme durch einen Beschluß der Gemeinde. Durc
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/baugb/baugb_17.htm
... Erhaltungssatzung eine bauliche Anlage aus den in § 172 Absatz 3 bis 5 bezeichneten Gründen zu erhalten oder; im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus eine bauliche Anlage aus den in § 171d Absatz 3 be
https://energietools.ea-nrw.de/klimaschutz-und-bauleitplanung-24704.asp
Voraussetzung ist der Erlass einer Stadtumbausatzung nach § 171d Abs. 1 BauGB und die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts im Sinne von § 171b Abs. 2 BauGB mit Zielen und Maßnahmen unter Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen. Die fe